Sudanesische Christin ist doch frei

Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin ist offenbar doch frei. Nach einer mehrstündigen Befragung am Dienstag am Flughafen von Khartum sei sie auf freiem Fuß, hat das US-Außenministerium bekanntgegeben. Zuvor hieß es, die Frau sei erneut festgenommen worden.
Von PRO
Hochzeitsfoto von Mariam Jahia Ibrahim Ischak aus dem Jahr 2011
Die 27-jährige Mariam Dschahia Ibrahim Ischak, ihr Mann und ihre zwei Kinder wurden am Flughafen von Khartum von rund 40 Sicherheitsbeamten festgehalten. Die Familie wollte in die USA ausreisen. Behörden befragten sie mehrere Stunden, heißt es aus dem US-Außenministerium. Am Montag war die Frau freigelassen worden.

„Ibrahim wurde nicht verhaftet“

US-Außenamtssprecherin Marie Harf sagte laut der Zeitung Sudan Tribune: „Das Außenministerium wurde von der sudanesischen Regierung informiert, dass die Familie am Flughafen mehrere Stunden von Behörden festgehalten wurde für eine Befragung zur ihrer Reise und, ich glaube, zu ihren Reisedokumenten. Sie wurden nicht verhaftet.“ Die sudanesischen Behörden hielten die kurzfristig von der südsudanesischen und der amerikanischen Botschaft ausgestellten Dokumente offenbar für ungültig. Der nationale Geheim- und Sicherheitsdienst kommentiert dies laut der Zeitung auf seiner Facebook-Seite: „Im Fall von Abrar [Ibrahims muslimischer Name] wurde das Dokument von der Botschaft des Staates Südsudan erteilt, obwohl sie nicht aus dem Süden ist und nach Amerika reist, und dies ist nicht ihr Heimatland.“ Der sudanesische Außenminister habe wegen dieses laut Sicherheitsdienst „kriminellen Verstoßes“ die Botschafter der USA und des Südsudans einbestellt. Weiter sagte US-Sprecherin Harf: „Die Regierung hat uns ihre Sicherheit gewährleistet. Die Botschaft war und ist stark in die Zusammenarbeit mit der Familie und die Regierung involviert. Wir sind in direktem Kontakt mit sudanesischen Offiziellen, um ihre sichere und schnelle Abreise aus dem Sudan sicherzustellen.“ Gebe es neue Informationen zu dem Fall, werde die amerikanische Außenministeriumssprecherin die Öffentlichkeit informieren. Die Sprecherin des US-Außenministeriums machte zu dem aktuellen Aufenthaltsort des Ehepaares und ihrer beiden Kinder keine Angaben. Eines der Kinder ist die Ende Mai im Gefängnis geborene Tochter.

Gericht: Nicht schuldig des Glaubensabfalls

Ibrahim war Mitte Mai wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) zum Tode verurteilt worden. Die christlich erzogene Tochter eines Muslims und einer Christin hatte sich geweigert, sich dem Islam zuzuwenden. Ihr Ehemann, der US-Staatsbürger ist, ist ebenfalls ein Christ. Diese Ehe ist nach dem islamischen Scharia-Recht im Sudan nicht gültig. Es gestattet muslimischen Frauen nicht, Nichtmuslime zu heiraten. Am Montag hatte ein Berufungsgericht das Urteil aufgehoben und die Freilassung der Frau angeordnet. Das Gericht befand sie der zwei Anklagepunkte, Abfall vom Glauben und Ehebruch, als nicht schuldig. Auf das vorherige Todesurteil reagierten weltweit Regierungsvertreter und Nichtregierungsorganisationen. Sie forderten die Freilassung der Christin. Diesen internationalen Druck nannte die sudanesische Regierung laut der Sudan Tribune „beispiellos“. Am Dienstag traf sich der EU-Botschafter im Sudan, Tomas Ulicny, mit einem Präsidentenassistenten und lobte die Freilassung Ibrahims. Die Europäische Union rufe die sudanesische Regierung und andere Nationen auf, jegliche Bestrafung für einen Religionswechsel zu unterlassen und religiöse Toleranz und Koexistenz zu fördern. Auch Deutschlands Außenminister Frank-Walther Steinmeister und der US-Außenminister John Kerry begrüßten die Freilassung Ibrahims. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/wechselbad-der-gefuehle-fuer-sudanesische-christi-88235/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/weltweit/detailansicht/aktuell/sudan-zum-tode-verurteilte-christin-bringt-kind-zur-welt-88214/
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