Zum Tode verurteilte Christen warten weiter auf Berufung

Ein wegen Blasphemie zum Tode verurteiltes christliches Ehepaar in Pakistan muss weiter auf seine Berufungsverhandlung warten. Zum wiederholten Male kam es am Mittwoch bei einem angesetzten Termin nicht zur Prozesseröffnung.
Von PRO
Ein zum Tode verurteiltes christliches Ehepaar sitzt weiterhin im Gefängnis (Symbolbild)

Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel sitzen seit April 2014 in der Todeszelle in Pakistan, weil sie Textnachrichten mit blasphemischem Inhalt versandt haben sollen. Auf die Eröffnung ihrer Berufungsverhandlung müssen die beiden weiter warten. Dies meldet der Evangelische Pressedienst epd.

Shagufta Kausar habe ihr Handy jedoch zuvor verloren gehabt, betonte ihr Anwalt Saif ul Malook. Zudem waren die belasteten SMS-Nachrichten nach Medienberichten auf Englisch geschrieben, aber die beiden Angeklagten seien weitgehend Analphabeten. Malook zeigte sich zuletzt auch sehr besorgt über den Gesundheitszustand von Shafqat Emmanuel. Der schwerbehinderte Mann sei völlig geschwächt und abgemagert und bekomme nicht die erforderliche medizinische Versorgung.

Als Grund für das wiederholte Aufschieben der Berufungsverhandlung vermutet der Anwalt, dass die Richter sich nicht trauten, eine gerechte Entscheidung zugunsten der beiden Christen zu fällen. Malook hatte auch die Christin Asia Bibi verteidigt, die ebenfalls in Pakistan wegen Gotteslästerung zum Tode verurteilt worden war. Der Landarbeiterin war vorgeworfen worden, 2009 in einem Streit um ein Glas Wasser mit muslimischen Frauen den Propheten Mohammed beleidigt zu haben. Der Freispruch Bibis im Oktober 2018 führte zu tagelangen Protesten radikal-islamischer Gruppen, Bibi selbst wurde von muslimischen Extremisten bedroht.

Auch die Menschenrechtsorganisation Amnesty International forderte am Mittwoch die sofortige und bedingungslose Freilassung von Shagufta Kausar und Shafqat Emmanuel. Die beiden warteten seit Jahren in Haft auf den Beginn der Berufungsverhandlung, erklärte Amnesty: „Dabei sollten sie von Anfang an überhaupt nicht im Gefängnis sein.“ Die pakistanischen BlasphemiegGesetze seien nicht mit den Menschenrechten vereinbar. Die Gesetze seien wiederholt zum Angriff auf religiöse Minderheiten oder für persönliche Rachefeldzüge eingesetzt worden.

Von: epd

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