Umstrittenes Infektionsschutzgesetz beschlossen – Allianz bezieht Stellung

Die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes sorgen für viele Diskussionen. Sogar Vergleiche mit den Ermächtigungsgesetzen der Jahre 1914 und 1933 wurden laut. Der Bundestag hat für den Gesetzesentwurf gestimmt – trotz vielfältiger Kritik. Auch die Evangelische Allianz äußerte sich. Worum geht es?
Von PRO
Die Mehrheit des Bundestages hat für das umstrittene Infektionsschutzgesetz gestimmt

Das Hauptanliegen der Regierung ist es, mit der Konkretisierung von Maßnahmen für mehr Rechtssicherheit zu sorgen. Die bisher getroffenen Maßnahmen hatten sich aus einer sogenannten Generalklausel – Paragraph 28, Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) – abgeleitet. Diese schreibt jedoch keine konkreten, sondern nur „notwendige Schutzmaßnahmen“ vor. Damit künftig mehr Klarheit darüber herrscht, was „notwendige Schutzmaßnahmen“ sind, mussten Teile des Infektionsschutzgesetzes geändert beziehungsweise ergänzt werden.

Der Bundestag hat die von der Regierungskoalition vorgeschlagenen Änderungen in Lesungen und Ausschüssen diskutiert. Am Mittwochnachmittag haben die Abgeordneten für die Änderung gestimmt. Direkt danach stimmte auch der Bundesrat zu.

Paragraph 28a bezieht sich nur auf Corona-Epidemie

In der Gesetzesänderung vorgesehen ist unter anderem die Ergänzung des Paragraphen 28a. Dieser legt einen Katalog von möglichen Maßnahmen bei der Bekämpfung des Coronavirus fest. Aufgenommen werden sollen beispielsweise Reisebeschränkungen, Ausgangs-und Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Verbote und Beschränkungen für Kultur- und Freizeitveranstaltungen sowie Schul-und Kitaschließungen. Wann genau welche Maßnahme eingesetzt wird, können sowohl der Bundestag als auch die Länderparlamente nach Verabschiedung des Gesetzes nicht mehr mitbestimmen.

Außerdem sollen Regelungen zum Anspruch auf Impfung, Testung und Schutzmasken definiert werden. Demnach sollen auch Menschen ohne Krankenversicherung Schutzimpfungen und Tests ermöglicht werden. Darüber hinaus sind neue Regeln bei Verdienstausfällen vorgesehen. Eltern, die ihre Kinder betreuen, erhalten weiterhin eine finanzielle Entschädigung. Rückkehrer aus Risikogebieten, die anschließend in Quarantäne müssen, bekommen keine Entschädigung.

Gottesdienste werden besonders geschützt

Gottesdienste und Demonstrationen sollen besonders geschützt werden. Vorgesehen ist, dass diese – ebenso wie Ausgangsbeschränkungen und Besuche von Kranken- und Pflegehäusern – nur dann eingeschränkt oder verboten werden, wenn trotz „der Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung erheblich gefährdet wäre“.

Scharfe Kritik von Seiten der Opposition kommt besonders aus den Reihen der FDP. Der Vorwurf: Die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen werde nicht geprüft. Parteichef Christian Lindner spricht sogar von einem „Blankoscheck“. Das Gesetz lege nicht fest, wann genau die Regierung welche Maßnahme ergreifen könne. Der Handlungsspielraum sei zu weit gefasst, äußerte Lindner in einem Interview des ARD-Morgenmagazins.

Deutsche Evangelische Allianz bezieht Stellung

Auch die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) hat sich zu Wort gemeldet: mit einem Interview und einer juristischen Einordnung. In der juristischen Einordnung werden allgemeine Fragen zum Infektionsschutzgesetz beantwortet. Unter anderem die der Religionsfreiheit: Schutz-und Hygienekonzepte hätten ausdrücklichen Vorrang vor Untersagungen. Darüber hinaus wird erklärt, ein Vergleich mit dem Ermächtigungsgesetz von 1933 sei unangemessen.

Entscheidung über epidemiologische Lage des Landes liegt bei Parlament

Im Interview befragte der politische Beauftragte der Allianz, Uwe Heimowski, den CDU-Bundestagsabgeordneten Frank Heinrich, der zudem Mitglied im Hauptvorstand der Allianz ist. Heinrich erklärt in dem Gespräch, eine „Ermächtigung“ der Regierung finde nicht statt. Der Bundestag definiere und konkretisiere mit diesem Gesetz die Maßnahmen, die der Regierung zur Verfügung stehen. Damit würde eine Verbesserung im Vergleich zur vorherigen Version sichergestellt.

Zudem erklärte Heinrich, die Entscheidung zur Feststellung einer epidemische Lage läge nach wie vor beim Bundestag. Weder Kanzlerin Merkel noch Gesundheitsminister Spahn könnten diesen Zustand und die damit verbundenen politischen Befugnisse gegen das Parlament aufrechterhalten. Uwe Heimowski ist Mitglied im Vorstand der Christlichen Medieninitiative pro, die auch das Christliche Medienmagazin pro herausgibt.

Von: Valerie Wolf

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