Konversionsbehandlungen teilweise verboten

Der Bundesrat hat das Teilverbot von Konversionsbehandlungen gebilligt. Einen entsprechenden Gesetzesbeschluss fasste das Gremium in seiner Sitzung am heutigen Freitag. Das Fehlen einer Strafandrohung für Erziehungsberechtigte bemängelte das Gremium.
Von PRO
Der Bundesrat ist die Länderkammer

Konversionsbehandlungen zur sexuellen Umorientierung von Homosexuellen und Transgeschlechtlichen werden teilweise verboten. Dies hat der Bundesrat in seiner Sitzung am heutigen Freitag beschlossen. Wer gegen diesen Beschluss verstößt, dem droht eine Freiheitsstrafe. Der Bundestag hatte das Gesetz im Mai beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrates galt als Formsache.

Uneingeschränkt untersagt sind danach Konversionstherapien an Minderjährigen. An Volljährigen sind sie dann verboten, wenn ihre Einwilligung einem Willensmangel unterliegt – etwa durch Täuschung, Irrtum, Zwang oder Drohung. Wer trotz des Verbots eine Konversionsbehandlung durchführt, muss mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen.

Ebenfalls verboten ist künftig das Werben für Konversionsbehandlungen. Die Bundesregierung hatte lediglich das öffentliche Werben verbieten wollen. Der Bundestag hat das Werbeverbot hingegen auch auf das nicht-öffentliche Werben ausgeweitet. Hierfür hatte sich auch der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausgesprochen.

Beratungsangebot für Betroffene

Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, ein Beratungsangebot einzurichten, um Betroffene zu unterstützen. Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt.

In einer begleitenden Entschließung kritisiert der Bundesrat, dass der Bundestag die Anregungen der Länder aus ihrer Stellungnahme überwiegend nicht aufgegriffen hat. Dabei verweist er unter anderem auf die Regelung, nach der Fürsorge- und Erziehungsberechtigte, die entsprechende Taten an ihren Kindern begehen, unter Umständen von der Strafandrohung ausgenommen sind. Vor allem junge Menschen müssten umfassend vor Konversionstherapien geschützt werden. Etwaige Schutzlücken seien umgehend zu schließen. Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese entscheidet, ob und wann sie die Anregung des Bundesrates umsetzen will.

In der aktuellen Ausgabe des Christlichen Medienmagazins pro berichten wir über einen Betroffenen, der eine Veränderung seiner Sexualität erlebt hat. Das Gesetz zum Verbot von Konversionstherapien findet er teilweise gut, kritisiert aber die Rechtsunsicherheit gerade für Gemeinden. Das Magazin können Sie hier oder telefonisch (06441-5667700) kostenlos bestellen.

Von: Johannes Blöcher-Weil

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