„Wir fürchten eine systematische Suche nach Trisomie 21“

Der Gemeinsame Bundesausschuss könnte im Spätsommer beschließen, dass ein Bluttest auf Trisomien wie das Down-Syndrom zur Kassenleistung wird. Jeanne Nicklas-Faust von der Bundesvereinigung Lebenshilfe sieht das kritisch. Die Fragen stellte Nicolai Franz
Von PRO
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe ist dagegen, dass der Bluttest auf verschiedene Trisomien von den Krankenkassen übernommen wird

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das Gremium, das in Deutschland darüber entscheidet, welche medizinischen Leistungen von Krankenkassen bezahlt werden. Nach langen Diskussionen zeichnet sich ab, dass der G-BA im Spätsommer einen Bluttest zur Kassenleistung machen will. Dieser Test soll Hinweise darauf geben, ob bei einem Embryo verschiedene Trisomien vorliegen. Verschiedene Behindertenverbände protestieren seit langem dagegen, darunter auch die Bundesvereinigung Lebenshilfe. Deren Chefin Jeanne Nicklas-Faust erklärt im pro-Interview, warum sie die Kostenübernahme des Bluttests für gefährlich hält.

pro: Künftig könnte ein vorgeburtlicher Bluttest auf Down-Syndrom zur Kassenleistung werden. Warum sind Sie dagegen?

Wir fürchten eine systematische Suche nach Trisomie 21, die Menschen mit Behinderung ausgrenzt und diskriminiert. Eine Testung aller Frauen verstieße auch gegen die UN-Behindertenrechtskonvention, die eine inklusive Gesellschaft anstrebt, in der jeder wertgeschätzt wird. Darüber hinaus ist dieser Test kein Diagnoseverfahren – wird aber so wahrgenommen. Daher besteht die Gefahr, dass Kinder ohne Bestätigung des Befundes abgetrieben werden, wobei in 17,4 Prozent der Fälle eine Trisomie angezeigt wird, obwohl keine vorhanden ist. Diesen Test durch die gesetzliche Krankenkasse zu finanzieren, auch wenn keine medizinische Indikation, also eine erhöhte Wahrscheinlichkeit für Trisomie 21 vorliegt, verstößt gegen den Grundsatz nur medizinisch sinnvolle Maßnahmen in den Leistungskatalog aufzunehmen.

Erwarten Sie, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Kostenübernahme beschließt?

Wahrscheinlich geht es eher darum, unter welchen Rahmenbedingungen eine Kostenübernahme möglich wird. Es darf nicht aufgrund unbestätigter Ergebnisse zu übereilten Entscheidungen wie einer Abtreibung kommen. Deswegen finde ich den Vorschlag der Patientenvertreter gut, die Kosten erst für eine Testung nach der 12. Woche zu übernehmen – danach ist nämlich kein Abbruch nach der Fristenlösung möglich. Es gäbe mehr Zeit für eine Bestätigungsuntersuchung, eine umfassende Beratung und eine überlegte Entscheidungsfindung.

Fürchten Sie, dass irgendwann keine Kinder mit Down-Syndrom mehr zur Welt kommen?

Nein. Auch heute wollen schon viele Frauen keine Tests – oder trotz eines positiven Tests das Kind bekommen. Aber es werden wohl nicht mehr so viele Kinder mit Down-Syndrom geboren sein.

Vielen Dank für das Gespräch.

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