Ärztepräsident Montgomery vermittelt im Abtreibungsstreit

Im Streit um Paragraph 219a hat Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery einen Kompromiss vorgeschlagen. Er plädiert für eine „zentrale Liste“ der Ärzte, die Abtreibungen vornähmen. Bisher ist es Ärzten verboten, auf Schwangerschaftsabbrüche hinzuweisen.
Von Johannes Blöcher-Weil
Hat einen Kompromissvorschlag im Streit um den Abtreibungsparagaphen gemacht: der Präsident der Ärztekammer Frank Ulrich Montgomery

Der Ärztekammer-Präsident Frank Ulrich Montgomery möchte die schwelende Debatte um den Abtreibungsparagraphen 219a beenden. Dazu hat er am gestrigen Donnerstag einen Kompromiss vorgeschlagen. Es solle eine „zentrale Liste“ mit Ärzten geben, die den Eingriff vornehmen. Eine solche Liste würde den Frauen eine vollständige Informationsgrundlage bieten.

„Die dort notierten Ärzte wiederum hätten die Gewissheit, dass sie nicht wegen verbotener Werbung belangt werden könnten“, schlug Montgomery vor. Zuständig dafür könnten die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die dem Gesundheitsministerium unterstellt ist, oder die Landesärztekammern als neutrale Instanzen sein. Eine Aufhebung des Werbeverbots wird aktuell diskutiert.

Debatte auf Partei- und Ärztetag erwartet

Wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung berichtet, hatte es vergangene Woche Gespräche mit Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) gegeben. Beim SPD-Parteitag am Wochenende in Wiesbaden wird darüber auch eine Diskussion erwartet. Delegierte haben einen Antrag zur Abschaffung des Paragrafen 219a gestellt. Um die Koalition nicht zu gefährden, hatte die SPD im Bundestag einen entsprechenden Antrag zurückgezogen.

Spahn und viele Unionsabgeordnete hatten sich gegen eine Abschaffung des Paragrafen ausgesprochen. Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) betonte, dass Frauen in einer so schwierigen Situation Beratung, Information und Unterstützung bräuchten. Justizministerin Katarina Barley (SPD) möchte einen Fall wie die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel vermeiden.

Das Amtsgericht Gießen hatte sie zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro verurteilt, weil sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informiert hatte. Paragraph 219a untersagt einen Schwangerschaftsabbruch oder Mittel, die eine Abtreibung befördern, „anzubieten, anzukündigen oder anzupreisen“ – wenn dies in „grob anstößiger Weise“ oder aus kommerziellem Interesse geschieht. Wer dagegen verstößt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht.

Ein Video auf „Zeit online“ informiert darüber, dass es 2017 etwas über 101.000 Abtreibungen gegeben hat. Mit 232 Abbrüchen pro 1.000 Geburten habe Berlin den höchsten Wert. 52 Prozent der abtreibenden Frauen waren unter 30 Jahren.

Von: Johannes Weil

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