Deutsche Evangelische Allianz sieht Abschaffung des klassischen Ehebegriffs

Die Deutsche Evangelische Allianz hat sich zur Debatte um die „Ehe für alle“ geäußert. Aus Sicht der Bewegung sorgt ein möglicher Beschluss nicht für eine Beseitigung der Diskriminierung, sondern für die „symbolische“ Abschaffung des klassischen, aus Sicht der Antragsteller überholten, Ehebegriffs. Auch sieht die Allianz verfassungsrechtliche Bedenken.
Von Johannes Blöcher-Weil
Die Deutsche Evangelische Allianz mit Ekkehart Vetter an der Spitze hat sich zur geplanten Abstimmung des Bundestages zur Öffnung der „Ehe für alle“ geäußert

Jetzt soll alles ganz schnell gehen. Schon am Freitag könnte der Bundestag über die „Ehe für alle“ abstimmen. Wenn es nach dem Willen der SPD geht, sogar in namentlicher Abstimmung. Die Deutsche Evangelische Allianz (DEA) sieht die Entwicklung hin zu einer „Ehe für alle“ kritisch. Sie beseitige keine Diskriminierung, sondern schaffe „symbolisch“ den klassischen, aus Sicht der Antragsteller überholten, Ehebegriff ab.

In einer Stellungnahme zum Thema „Ehe für alle“, die pro vorab vorliegt, betonten dies die vier Unterzeichner: der Vorsitzende der Deutschen Evangelischen Allianz, Ekkehart Vetter, sein Stellvertreter Siegfried Winkler, Generalsekretär Hartmut Steeb sowie der politische Beauftragte Uwe Heimowski. Das Grundgesetz stelle in Artikel sechs Ehe und Familie unter den besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Bewusst seien hier Ehe und Familie aufeinander bezogen. „Ehe wird im Geist dieses Grundgesetzes als Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, die potentiell offen ist für Kinder“, schreiben sie.

Sie verweisen auf die Bibelstelle Matthäus 19,4. Dort steht, dass Gott die Menschen als Mann und Frau geschaffen habe und dass ein Mann Vater und Mutter verlassen werde, um sich an seine Frau zu binden. In einer gleichgeschlechtlichen Ehe könnten auf natürlichem Wege keine Kinder entstehen: „Das ist keine Diskriminierung, sondern eine Feststellung. Frauen können Kinder bekommen, Männer nicht – dadurch wird kein Mann diskriminiert; ebenso wenig wie eine Frau, die keine Kinder bekommen kann oder möchte, gegenüber einer Mutter diskriminiert ist.“

Zugleich regele die Ehe die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Partner. Manches davon könne ebenso für gleichgeschlechtliche Paare gelten. Dafür gebe es mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz ein eigenes Rechtsinstitut. Zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft werde nach dem juristischen Grundsatz differenziert, dass „Gleiches gleich und Ungleiches ungleich zu behandeln“ sei. Ausdruck dieser Differenzierung – und ebenfalls keine Diskriminierung – sei, dass die Lebenspartnerschaft ihrerseits heterosexuellen Paaren nicht offen steht.

Auch verfassungsrechtliche Bedenken

Im Gesetzentwurf des Bundesrates heißt es: „Gleichgeschlechtlichen Paaren ist bis heute die Ehe verwehrt, was eine konkrete und symbolische Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Identität darstellt.“ In der Begründung formuliere dieser Gesetzentwurf sehr deutlich, dass es im Kern bei der Öffnung der Ehe nicht nur um die Beseitigung von Diskriminierungen gehe.

Der unscharfe Begriff „symbolische Diskriminierung“ werde mit einer „Änderung des Eheverständnisses“ durch den „gesellschaftlichen Wandel“ begründet. „Insofern handelt es sich nicht um eine Öffnung der Ehe ,für alle‘, sondern um die ,symbolische‘ Abschaffung des klassischen, aus Sicht der Antragsteller überholten, Ehebegriffs.“ Die Deutsche Evangelische Allianz dagegen hält am Eheverständnis von Mann und Frau und Familie fest. Sie seien die Keimzelle einer jeden Gesellschaft. Werde dieses Eheverständnis aufgelöst, würden sich weitere Fragen ergeben: etwa, ob auch Polygamie oder Geschwisterehen legalisiert werden sollten.

Der Gesetzesentwurf führe zu einer normativen Veränderung des Ehebegriffs: „Wir halten es für verfassungsrechtlich bedenklich, die Grundrechte, die im Grundgesetz in den Artikeln 1-19 formuliert sind, nach den jeweiligen gesellschaftlichen Strömungen umzuinterpretieren, oder sie aus wahltaktischen Gründen in Frage zu stellen. Grundrechte haben eine leitende und schützende Funktion für jeden einzelnen Bürger und für die Gesellschaft. Bei der Öffnung der Ehe handele es sich nach Auffassung der Unterzeichner um eine solche normative Veränderung. „Wenn schon von einer Gewissensfrage gesprochen wird, dann müsste sie lauten: Kann ich mit meinem Gewissen vereinbaren, einer Neuinterpretation der Ehe und damit des Grundgesetzes aus Gründen einer „symbolischen Diskriminierung“ zuzustimmen, da konkreten Diskriminierungen ja bereits durch die Lebenspartnerschaft entgegengewirkt werden kann?“ (pro)

Von: jw

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen