Haben es christliche Konvertiten schwerer?

„Wie heißen die Söhne aus dem Gleichnis vom verlorenen Sohn?“ – Diese und andere, teils nicht glaubensrelevante Fragen müssen christliche Konvertiten beim Bundesamt für Migration im Rahmen ihres Asylantrags beantworten. Die Beamten, die diese Fragen stellen, wissen dabei oft die Antwort selbst nicht. Flüchtlingsbetreuer sehen darin eine gefährliche Entwicklung.
Von PRO
Das Bundesamt für Migration steht wegen seines Umgangs mit christlichen Konvertiten in der Kritik

Das Bundesamt für Migration (BAMF) stellt christlichen Konvertiten, die in Deutschland Asyl beantragen, Fragen zu ihrem Glauben. Auch reine Faktenfragen sind dabei. Die Fragenden, mitunter Atheisten, wissen dabei die Antwort oft selbst nicht. Trotzdem entscheiden die Antworten später über die Zukunft der Flüchtlinge und einen Verbleib in Deutschland. Diese Entwicklung beobachtet auch Pfarrer Gottfried Martens, der in Berlin-Steglitz in der Flüchtlingsarbeit aktiv ist. Der Weser Kurier berichtet über einen Fall, in dem die Anhörende das Apostolische Glaubensbekenntnis mit dem Vaterunser verwechselte. Ein anderer Konvertit habe Martin Luthers Geburtstag nicht benennen können.

Häufig besteht ein Generalverdacht

Diese Beobachtung bestätigt Frank Seidler, Vorsitzender der Europäischen Missionsgemeinschaft, im Gespräch mit pro: „Was uns Angst macht, ist der große Druck des Amtes, viele Flüchtlinge wieder zurückzuschicken. Häufig besteht ein Generalverdacht, dass die Konversion aus taktischen Gründen geschieht.“ Flüchtlinge müssten häufig spitzfindige Fragen beantworten, die für ihren Glauben weder identitätsstiftend noch relevant seien. Gedanken mache er sich auch über Repressalien, die den Flüchtlingen nach einer Rückkehr in ihre Heimat drohten.

Bei Pfarrer Martens erhielten die Flüchtlinge einen mehrmonatigen Taufunterricht mit einer Prüfung am Ende. Den Vorwurf, dass die Flüchtlinge aus asyltaktischen Gründen konvertierten, weist der Theologe zurück. Viele beteiligten sich am Gemeindeleben: „Ich habe den Eindruck, dass es im BAMF mittlerweile die Maßgabe gibt, Konvertiten besonders streng zu beurteilen“, beobachtet er.

Nicht christlicher Mitarbeiter und muslimischer Übersetzer entscheiden über christlichen Glauben

Oberkirchenrat Michael Martin berichtete auf der bayerischen Landessynode, dass sich viele Flüchtlinge taufen ließen. Das Bundesamt führe auch hier Glaubensprüfungen durch. Die Taufe sei Kernbereich kirchlichen Handelns und der staatlichen Überprüfung entzogen. Glaube sei mehr als die Ansammlung von Faktenwissen und deswegen schwer zu überprüfen. Der EKD-Ratsvorsitzende Heinrich Bedford-Strohm zeigte sich entsetzt über einen von Martin geschilderten Fall. Dabei hatte ein nicht christlicher Mitarbeiter mit einem muslimischen Übersetzer über seinen Glauben entschieden.

„Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben.“

Auf Nachfrage von pro teilte eine Sprecherin des Bundesamtes für Migration mit, dass die Konversion eines Asylbewerbers im Verfahren berücksichtigt werde. Der Entscheider prüfe in einer persönlichen Anhörung die näheren Umstände des Glaubenswechsels: „Die Taufbescheinigung bestätigt, dass ein Glaubensübertritt stattgefunden hat, sie sagt aber nichts darüber aus, wie der Antragsteller seinen neuen Glauben bei Rückkehr in sein Heimatland voraussichtlich leben wird und welche Gefahren sich hieraus ergeben.“ Dies werde in der Anhörung geklärt.

Kein reines Glaubensexamen

Der Antragsteller müsse glaubhaft machen, dass er seine neue Religion bei einer Rückkehr in sein Heimatland ausüben werde. Der Entscheider müsse also beurteilen, ob der Glaubenswechsel aus asyltaktischen Gründen oder aus echter Überzeugung stattfinde. Das Bundesamt zweifele aber den durch Taufbescheinigung nachgewiesenen Glaubenswechsel an sich nicht an. Die Befragungen dürften kein reines Glaubensexamen sein. Der Konvertit solle dabei schildern, warum er die Religion gewechselt habe und was dieser Wechsel für ihn persönlich bedeute. Auf dieser Grundlage falle dann die Entscheidung der Behörde. (pro)

jw

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