Keine Aussicht auf Gottesbezug

Eine Volksinitiative für die Aufnahme eines Gottesbezugs in die schleswig-holsteinische Landesverfassung verzichtet auf weitere Schritte. Das Thema solle bei bevorstehenden Wahlen nicht zerrieben werden.
Von PRO
Der schleswig-holsteinische Landtag mit Sitz in Kiel wird sich vorerst nicht mehr damit befassen müssen, ob ein Gottesbezug in die Verfassung des Landes aufgenommen werden soll
Die Volksinitiative „Gottesbezug – Für Gott in Schleswig-Holstein“, die sich für einen Gottesbezug in der Landesverfassung ihres Bundeslandes einsetzt, strebt nach der Parlamentsentscheidung gegen den Gottesbezug kein Volksbegehren an. Das hat der Sprecher der Initiative, der frühere Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU), mitgeteilt. Die Initiatoren wollen demnach die Entscheidung der Landtagsabgeordneten akzeptieren und keine weiteren Schritte einleiten, „weil die Gefahr besteht, dass dieses wichtige Thema in einem der bevorstehenden Wahlkämpfe zerrieben wird“. Im Kieler Landtag hatten im Juli dieses Jahres 45 der 69 Abgeordneten zwar für die Aufnahme eines Gottesbezuges gestimmt, aber die notwendige Zweidrittelmehrheit für eine Änderung der Landesverfassung mit einer Stimme verfehlt. Bereits im Herbst 2014 hatte der schleswig-holsteinische Landtag darüber diskutiert, ob ein Gottesbezug in die Landesverfassung aufgenommen werden soll. Im Parlament gab es dafür keine Mehrheit. Anfang 2015 bildete sich daraufhin die Volksinitiative „Für Gott in Schleswig-Holstein“, sammelte binnen weniger Monate mehr als 40.000 Unterschriften und setzte so die erneute Befassung des Parlaments mit dem Thema durch. Um nach der Entscheidung des Parlaments vom Juli doch noch an ihr Ziel zu gelangen, hätte die Volksinitiative nun ein Volksbegehren starten müssen. „Bei zahlreichen Gelegenheiten haben wir mit Bürgerinnen und Bürgern über Gott und unseren Glauben diskutiert. Und wir haben sehr viel Zuspruch und Unterstützung erfahren“, sagte Carstensen am Freitag in einer Presseerklärung.

Wertvolle Impulse

Zu der Entscheidung, keine weiteren Schritte zu verfolgen, haben sich am Freitag das Erzbistum Hamburg und die Nordkirche in einer gemeinsamen Pressemeldung geäußert. Der Erzbischof von Hamburg, Stefan Heße, sagte: „Diese Volksinitiative hat den Menschen in unseren Gemeinden und in vielen Teilen des Landes außerordentlich gut getan. Auch wenn ich mir am Ende natürlich ein anderes Ergebnis gewünscht hätte, so bin ich doch weiterhin sehr beeindruckt von der Ernsthaftigkeit der Debatte über den Gottesbezug im Parlament und im Land und von dem intensiven Bemühen um eine gemeinschaftlich tragbare Formulierung.“ Es sei in vielen Gesprächen gelungen, die Zahl der Befürworter eines Gottesbezugs erheblich zu erhöhen, sagte der Bischof im Sprengel Schleswig und Holstein der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche), Gothart Magaard. „Ich habe aber auch großes Verständnis für ihre jüngste Entscheidung – die Gefahr, dass das Anliegen der Initiative in einem Wahlkampf parteipolitisch instrumentalisiert werden kann, liegt auf der Hand“, erklärte Magaard. Auch ohne Volksentscheid sehe er zwei wertvolle Impulse der Debatte im ganzen Land: Einerseits das öffentliche Gespräch über die Bedeutung von Religion und Glauben, andererseits die Vertiefung der guten Beziehungen zwischen den Religionsgemeinschaften in Schleswig-Holstein. „Daran werden wir als Kirche anknüpfen, und es ist ein großartiges Signal, dass die Initiatoren sich als Gruppe hier weiter aktiv einbringen wollen“, sagte der Bischof. Zu den Impulsgebern der Volksinitiative „Gottesbezug“ gehören neben den beiden ehemaligen Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen und Björn Engholm auch Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Sport, Kultur und Wissenschaft sowie Vertreter der beiden christlichen Kirchen, der Schura (Islamische Religionsgemeinschaft Schleswig-Holstein) und der jüdischen Gemeinden. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/kieler-landtag-gegen-gottesbezug-in-der-landesverfassung-96931/
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