Trisomie-Bluttest: Warnung vor Selektion und mehr Abtreibungen

Mittels Bluttests können beim ungeborenen Kind Veränderungen der Erbinformationen festgestellt werden. Die Prüfung auf Trisomien könnte bald als Kassenleistung in Anspruch genommen werden. Kritker befürchten mehr Abtreibungen.
Von PRO
Kommt unser Kind gesund zur Welt? Diese Frage stellen sich viele Eltern. Frühdiagnosen ermöglichen, bestimmte Krankheiten zu erkennen. Der Gemeinsame Bundesausschuss prüft, ob ein Bluttest zu Trisomien künftig Kassenleistungen werden soll.
Viele werdende Eltern fragen sich, ob ihr Kind gesund zur Welt kommt. Frühdiagnosen ermöglichen, beim Kind bereits Krankheiten festzustellen, wenn es noch im Bauch der Mutter ist. Seit Jahren gibt es etwa den Test, mit dem Ärzte Veränderungen am Erbgut eines Menschen, darunter die Trisomie 21, auch als Down-Syndrom bezeichnet, relativ sicher und mit wenig Risiko für Mutter und das Ungeborene erkennen können. Dieser wird jedoch bislang nicht von den Krankenkassen bezahlt. Das könnte sich bald ändern. Der Gemeinsame Bundesausschuss, das oberste Entscheidungsgremium im Gesundheitswesen, hat sich am vergangenen Donnerstag für ein sogenanntes „Bewertungsverfahren“ ausgesprochen und will darin prüfen lassen, ob die bisherigen Kassenleistungen, dazu gehören die Plazenta-Punktion und die Untersuchung des Fruchtwassers bei Schwangeren, durch einen Bluttest ergänzt werden soll, um eine mögliche Trisomie bei Ungeborenen zu erkennen. Der Bluttest, bei dem kein Eingriff notwendig ist, bietet keine vollständige Sicherheit, gilt aber mit Kosten von 500 bis 900 Euro als teuer. Bei dieser Form der Frühdiagnose wird im Blut der Mutter nach Erbgut des Kindes gesucht, anhand dessen sich Veränderungen an den Chromosomen eines Menschen feststellen lassen. Gegen die Aufnahme des Bluttest als Kassenleistung regt sich Widerstand.

Druck auf Mütter könnte zunehmen

Einem Artikel der Tageszeitung Die Welt zufolge, geht es in dem Entscheidungverfahren letztlich um die beiden Fragen, was Medizin darf und was schwerer wiegt: Selbstbestimmung der Schwangeren oder das Recht auf Leben des ungeborenen Kindes? „Kritiker wie Abtreibungsgegner und Behindertenverbände befürchten, dass die Tests zu Routineuntersuchungen für Schwangere werden könnten und dass sich in der Folge mehr Frauen für eine Abtreibung entscheiden werden“, schreibt die Zeitung. Der Welt liegt ein Schreiben des Bischofs von Rottenburg-Stuttgart, Gebhard Fürst, vor. Fürst ist bei der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) zuständig für bioethische Fragen und hat sich mit seinem Brief an den Bundesausschuss-Vorsitzenden Josef Hecken gewandt. „Die Selektion menschlichen Lebens nach genetischen Kriterien verstößt gegen die unbedingte Pflicht, die Würde des Menschen zu achten“, zitiert die Zeitung den katholischen Geistlichen, der befüchtet, dass mehr vorgeburtliche Diagnostik zu mehr Schwangerschaftsabbrüchen führt. Demnach führten bereits heute „‚rund 90 Prozent‘ der Trisomie-Verdachtsfälle zum Tod des Embryos“, berichtet die Zeitung. Nach Angaben der Welt haben sich Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Grünen und Linke kritisch mit einem offenen Brief an Gemeinsamen Bundesausschuss gewandt. Die Kassenzulassung der Bluttests erhöhe den Druck auf die betroffenen Eltern. Der Generalsekretär der Deutschen Evangelischen Allianz, Hartmut Steeb, hat auf Anfrage von pro darauf verwiesen, dass bereits bei der Freigabe der zugrundeliegenden Forschungsgelder zur Entwicklung derlei Bluttests und deren Zulassung Protest erhoben worden sei. „Jetzt darf es keinen weiteren Automatismus geben, das geförderte Forschungsvorhaben auch noch in eine völlige nutzlose Kassenfinanzierung zu führen“, erklärte Steeb. Weiter sagte er: „Ein Diagnoseverfahren, das keine medizinische Therapie nach sich ziehen kann, sondern lediglich zur Aussortierung von unerwünschten Menschen führt, widerspricht der schon vom Grundgesetz geforderten Würde des Menschen, zu der alle staatlichen Organe verpflichtet sind.“

Schmidt: Bluttest ethisch hoch problematisch

Steebs Meinung nach dürfe es deshalb auch nicht sein, dass künftig „zum Zwecke der Selektion von behinderten Menschen“ öffentliche Gelder, etwa Krankenkassenbeiträge, eingesetzt werden. „Das ist ein inakzeptabler Widerspruch zur Solidargemeinschaft, zu der auch die Krankenkassen und damit jedermanns Beiträge gehören“, erklärte Steeb. Bereits in der vergangengen Woche hatte die Bundesvorsitzende der Lebenshilfe, Ulla Schmidt, auf der Internetseite der Selbsthilfevereinigung, die Menschen mit Behinderungen und deren Familien begleiten und unterstützen, erklärt: „Der Bluttest auf Down-Syndrom darf keinesfalls als Reihenuntersuchung angeboten werden. Er vermittelt den Eindruck, es sei ein perfektes Kind möglich. Ethisch hoch problematisch, gefährdet er die Akzeptanz von Menschen in all ihrer Unterschiedlichkeit.“ SPD-Politikerin Schmidt erhielt dazu Rückendeckung unter anderem durch den Ethikexperten der Unionsfraktion im Bundestag, Hubert Hüppe. Der hatte gegenüber der Rheinischen Post erklärt: „Bei diesen Tests geht es nur um Selektion. Es gibt keinen therapeutischen Nutzen. Damit sind sie auch ein Verstoß gegen das Gendiagnostikgesetz.“ Verschiedene Medienberichte rechnenen mit einer Dauer von drei Jahren für das initiierte Verfahren. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/huber-kein-eingriff-in-die-menschliche-keimbahn-96575/
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/theologe-designer-babys-totalitaere-vorstellung-96299/
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