Gericht: Homo-Ehe ist kein Menschenrecht

Wer in Europa einen gleichgeschlechtlichen Partner heiraten möchte, kann sich dabei nicht auf die Menschenrechte berufen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem aktuellen Fall.
Von PRO
Ob homosexuelle Paare heiraten dürfen, haben in Europa die einzelnen Länder zu regeln. Ein Menschenrecht ist es nicht.
Männer und Frauen im heiratsfähigen Alter haben das Recht, zu heiraten und eine Familie zu gründen – „nach den innerstaatlichen Gesetzen, welche die Ausübung dieses Rechts regeln“. So sieht es die Europäische Menschenrechtskonvention im Artikel 12 vor. Daraus leitet sich nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg kein Menschenrecht einer gleichgeschlechtlichen Ehe ab. Das machte das Gericht in einer aktuellen Entscheidung deutlich. Ein schwules französisches Paar hatte dagegen geklagt, dass ihre 2004 von einer lokalen Behörde eingetragene Ehe auf Antrag des Staatsanwaltes von einem Gericht anulliert wurde. Dabei beriefen sie sich auf das Recht auf Eheschließung sowie die Achtung des Privatlebens in Verbindung mit dem Verbot der Diskriminierung. Der EGMR sah diese Rechte jedoch nicht verletzt. Er wies darauf hin, dass die Menschenrechtskonvention, die 1953 in Kraft trat, „das traditionelle Konzept der Ehe verankert, nämlich die Lebensgemeinschaft von einem Mann und einer Frau“. Wenn einzelne europäische Länder die Ehe für homosexuelle Paare öffneten, seien andere nicht in gleicher Weise dazu verpflichtet. Das Gericht bestätigte, dass die einzelnen Länder frei darin bleiben sollen, die Ehe nicht für andere Formen des Zusammenlebens als die heterosexuelle Partnerschaft zu öffnen und im Einzelfall über den Status und die Formen der juristischen Anerkennung entscheiden können. Seit 2013 ist es in Frankreich auch für homosexuelle Paare gesetzlich möglich, zu heiraten. Davon könnten die Kläger Gebrauch machen, meinte das Gericht. Die Europäische Menschenrechtskonvention wurde 1950 in Rom unterzeichnet und trat drei Jahre später in Kraft. Unterzeichnet und ratifiziert ist sie von den Mitgliedern des Europarates, der unabhängig von der Europäischen Union ist. Ihm gehören 47 Staaten an, darunter auch die Türkei, Armenien, Georgien und Russland. (pro)
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