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Gesellschaft

Urteil zum Streikrecht sieht (fast) nur Gewinner

Am Dienstag hat das Bundesarbeitsgericht seine Entscheidung getroffen, ob kirchliche Mitarbeiter streiken dürfen. Die Ergebnisse und die dazu eingegangenen Stellungnahmen zeigen, dass es (fast) nur Gewinner gab. Die deutlichste Kritik kam vom religionspolitischen Sprecher der Partei "Die Linken", Raju Sharma, der das Ergebnis als Enttäuschung wertete.

Das Gericht wies damit Klagen kirchlicher Arbeitgeber zurück, die Streikaufrufe der Gewerkschaft "Verdi" und des "Marburger Bundes" untersagen lassen wollten. Ausgeschlossen bleiben Arbeitskämpfe jedoch innerhalb des sogenannten Dritten Weges, wenn hier in paritätischen Kommissionen die Arbeitsbedingungen verbindlich ausgehandelt werden. Die Gewerkschaften müssen zudem organisatorisch mit eingebunden werden. Die obersten Arbeitsrichter bestätigten zugleich das verfassungsmäßig garantierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, womit diese ihre Angelegenheiten selbst regeln dürfen. Jedoch dürfe auch dies nicht zu einem rechtsfreien Raum führen. Auch die Interessen der Gewerkschaften müssten berücksichtigt werden.

Der Präsident der Diakonie Deutschland, Oberkirchenrat Johannes Stockmeier, sieht Kirche und Diakonie gestärkt durch das Urteil: "In der Sache wurde das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen klar bestätigt." Für die Lösung von Konflikten stehe nach wie vor eine neutrale und verbindliche Schlichtung zur Verfügung. Im Sinne der heutigen Bestätigung der "eigenen Rechtsposition, haben wir uns vorgenommen, die Ausgestaltung der Arbeitsrechtsregelungen mit unseren Sozialpartnern weiter zu entwickeln".

Auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute Ergebnisse

Der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke, erklärte: Die 40-jährige Erfahrung in den Tarifverhandlungen mit dem Dritten Weg hätten gezeigt, "dass auch ohne Arbeitskampfmaßnahmen gute Tarifwerke gemeinschaftlich mit der Mitarbeiterschaft entwickelt werden können". Das Urteil nehme ernst, dass der kirchliche Auftrag von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Dienstgemeinschaft wahrgenommen werde. Er wehrte sich entschieden gegen den Vorwurf des Lohndumpings, der von Gewerkschaften vorgebracht werde.

Der Bundesvorsitzende des Evangelischen Arbeitskreises der CDU/CSU (EAK) und Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Thomas Rachel, bezeichnete das Urteil und das Fortbestehen eines eigenständigen kirchlichen Arbeits- und Tarifrechtes als ein "richtiges und wichtiges Signal": "Es wird damit anerkannt, dass sich das jahrzehntelange dialogische und geschwisterliche Konzept der besonderen Dienstgemeinschaft innerhalb der Kirche bewährt hat und das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen staatlicherseits geachtet wird."

Ohne Streikrecht, kollektives Betteln

Zuspruch für die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts gab es von Bündnis 90/Die Grünen. Die Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Bundestagsfraktion, Beate Müller-Gemmeke, bekräftigte in einer Stellungnahme zum Urteil die Position der Gewerkschaften: "Ohne das Recht zu streiken sind Lohnverhandlungen kollektives Betteln." Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) verteidigte in einer Stellungnahme die Existenz des kirchlichen Arbeitsrechts. Es seien nun Wege zu finden, wie sich der Dritte Weg mit einem Recht auf Streik vereinbaren lasse: "Die Begründung und genaue Ausgestaltung des Urteils müssen abgewartet werden."

Der Internationale Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), Träger der Kampagne gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz, begrüßte das Urteil. Es sei ein Schritt in die richtige Richtung, mit dem ein nicht mehr zu rechtfertigendes Kirchenprivileg abgeschafft werde. Den Beschäftigten seien bisher neben dem Streikrecht weitere Grundrechte vorenthalten worden, weil die Kirchen im Betriebsverfassungsgesetz und im Gleichbehandlungsgesetz Ausnahmeregelungen durchgesetzt hätten: "Auch da muss gelten: Gleiches Recht für alle."

Nicht hinnehmbar

Am kritischsten äußerte sich Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke: "Das Urteil ist eine Enttäuschung. Das Gericht hat zwar in den Einzelfällen die Position der Gewerkschaft bestätigt, dennoch ist die nötige Rechtsklarheit nicht geschaffen worden", so Sharma. Die kirchlichen und diakonischen Arbeitgeber missbrauchten ihr Sonderarbeitsrecht, um sich einen Marktvorteil zu Lasten der Beschäftigten zu verschaffen. Das ist nicht hinnehmbar."

Unsicher ist auch noch, ob dieser gerichtliche Streit um das Streikrecht nun schon beendet ist. Kirchen wie auch Gewerkschaften hatten im Vorfeld der Entscheidung bereits angekündigt, im Falle einer Niederlage vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. Möglich ist dann auch, dass eine endgültige Entscheidung erst vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg gefällt werden kann. (pro)

VON: jw | 21.11.2012

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