Neue Diskussion über Blasphemie-Verbot
Zustimmung bekam der Erzbischof vom bayerischen Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Dieser forderte eine konsequente strafrechtliche Verfolgung von Gotteslästerung: "Unsere Verfassung schützt alle Religionen. Zu diesem Schutzauftrag (...) gehört für mich selbstverständlich auch, dass der Rechtsstaat konsequent einschreitet, wo das religiöse Bekenntnis missachtet wird", sagte Herrmann nach Angaben eines Sprechers. Die Achtung der religiösen Überzeugung sei eine Grundvoraussetzung für ein gutes Zusammenleben, so der CSU-Politiker, unabhängig davon, um welche Religion es sich handele. Oft würden religiöse Symbole, Institutionen oder ihre Vertreter um der bloßen Publicity oder Effekthascherei missbraucht. Nicht selten geschehe das unter dem Deckmantel der Presse- oder Kunstfreiheit.
Verbote führen nicht zu mehr Wertschätzung
Die Kirchenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Kerstin Griese, kritisierte die Idee des Erzbischofs: "Schicks Forderung ist nicht dazu geeignet, das Verständnis für Kirche und Religion zu erhöhen." Sie wünsche sich aber, "dass wir allen Gläubigen mit Respekt begegnen", zitierte die Tageszeitung "Die Welt".
"Nicht durch Verbote, sondern durch vorgelebten Glauben und persönliches Engagement wird Respekt und Wertschätzung für die eigene Religion erstritten", betonte der Beauftragte für Kirchen- und Religionsgemeinschaften der Bundestagsfraktion der FDP, Stefan Ruppert, in der "Welt". Meinungsfreiheit bedeute, sich auch mit "unangenehmen bis hin zu spöttischen Äußerungen auseinanderzusetzen".
"Der Schutz freier Religionsausübung im Grundgesetz erscheint mir ausreichend", sagte der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek. Nach seiner Ansicht sollte der grundgesetzlich garantierte Schutz freier Religionsausübung "in der Rechtsprechung konsequent umgesetzt werden, derzeit vor allem gegen das aggressive, ja missionarische Vorgehen areligiöser Extremisten".
Dagegen findet der islamische Theologe und Imam der Gemeinde Penzberg, Benjamin Idriz, es richtig, wenn religiöse Werte und Symbole vor Spott geschützt würden. "Das heißt nicht, dass Kritik nicht erlaubt ist. Aber Beleidigungen sind etwas anderes." (pro/dpa)
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Weiterführende Links zu dem Thema
- Blasphemie-Debatte: Man darf, aber muss nicht alles sagen [pro]
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Jérôme | 05.08.2012 20:14:00
So was in der Art eines solchen Verbotes gibt es doch bereits: §166 StGB Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen (1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Etwas darüber hinaus gehendes halte ich für nicht sinnvoll, denn ... 1. Wäre die Definitionsfrage wo Gotteslästerung beginnt sehr schwammig und unklar. 2. Verbietet es die Bibel eigentlich über-eilig juristisch gegen Gegner ins Feld zu ziehen. (Vgl. Mt 5,38-45 / Vgl. 1.Kor.6,7) 3. Schadet solche Klein-Karriertheit auch unserem Ansehen. Vgl. kürzliches Vorgehen des Vatikans gegen ein deutsches Satiremagazin, und dann die mediale Reaktion darauf und Verarbeitung des Ganzen.