"Homeschooling": Hartes Urteil - milde Strafe
Ein Tross von Journalisten schiebt sich durch die Gänge
des Kasseler Landgerichts. Es sind keine Stars, die hier von Kameras, Fotoapparaten
und Mikrophonen umringt werden – es ist ein unscheinbarer, hagerer Mann mit
Brille und eine kleine, immer lächelnde Frau in Rock und mit Kopftuch. An
diesem Mittwoch kämpfte das christliche Ehepaar Dudek aus dem hessischen
Archfeld um das, was sie als ihr Recht ansehen: Sie wollen ihre Kinder zu Hause
unterrichten, fernab von einer Schulwelt, in der Christus ihrer Meinung nach nichts
bedeutet. "Unser Gewissenskonflikt besteht darin, dass wir gezwungen werden,
unsere Kinder einem Schulsystem anzubefehlen, von dem wir genau wissen, dass es
sich eben nicht zu ihrem Wohl und auch nicht zum Wohl unserer Familie auswirkt",
hatte Jürgen Dudek am ersten Prozesstag dargelegt.
"Wir haben keine Wahl"
Eigentlich hätte das Ehepaar Dudek für ihr "Homeschoolen"
bereits ins Gefängnis gehen müssen. Das entschied das Landgericht Kassel im
Jahr 2008. Doch die Familie legte Einspruch ein. Beim Revisionsverfahren am
Mittwoch kamen Dudeks wesentlich glimpflicher davon. 120 Euro und die
Prozesskosten muss das Ehepaar zahlen. Was auf den ersten Blick wenig
erscheinen mag, ist dennoch eine Strafe, die sich gewaschen hat. 60 Tagessätze
zu je einem Euro sind es, die Jürgen und Rosemarie Dudek jeweils zahlen müssen.
Zwar ist der eine Euro vergleichsweise wenig, die 60 Tagessätze sind es aber,
auf die es ankommt. Das ist so viel, dass es bei der nächsten Verurteilung wohl
zu einer Freiheitsstrafe kommen wird – denn wenn Personen mehrmals angeklagt
werden, steigert sich die Strafe in der Regel von Prozess zu Prozess. Dass es
für Dudeks nicht die letzte Gerichtsverhandlung war, machte der Familienvater
bei seinem letzten Wort im Gerichtssaal klar: "Wir halten an Glauben und
Gewissen fest. Wir haben keine Wahl."
Schon in den Jahren zuvor standen Dudeks vor Gericht. Von ihren sieben
Kindern sind fünf mittlerweile schulpflichtig. Seit elf Jahren unterrichten die
Christen ihren Nachwuchs zu Hause. Vor vier Jahren bekamen sie dafür eine
Geldstrafe – insgesamt 300 Euro musste das Paar zahlen. Die Familie bemühte
sich, ihre Unterrichtsform als "Zwergschule" anerkennen zu lassen. Das
ist in bestimmten Fällen in Deutschland möglich. Allerdings bedarf es dazu
unter anderem ausgebildeter Lehrer, die nicht zur Familie gehören. Dudeks
konnten die Formalia für eine Zwergschule nicht erfüllen, waren aber der
Meinung, wenn sie sich um eine Lösung bemühten, werde ihnen das Gericht in
Zukunft nicht zu nahe rücken. Es war vor allem dieser Irrtum, der Dudeks nun
vor einer Haftstrafe bewahrte. So ging der vorsitzende Richter Jürgen Dreyer
davon aus, dass die Angeklagten es nicht besser gewusst hätten – ein Irrtum,
der sich in diesem Fall strafmildernd auswirkte. Das Urteil aus dem Jahr 2008
wurde aufgehoben.
Ungünstige Sozialprognose für Dudeks
Dabei hatte die Staatsanwaltschaft auf die Haftstrafe
bestanden. Weil Dudeks ihre Kinder "dauernd der Schulpflicht
entzogen" hatten, sei eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, so der
Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das sei nicht zuletzt notwendig, um dem
Ehepaar klarzumachen, dass es so in Zukunft nicht weiter handeln dürfe. Diese
"ungünstige Sozialprognose" bestätigte das Gericht auch in seinem
Urteil. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dudeks ihr Verhalten änderten, erklärte
der Vorsitzende.
Der Verteidiger Jürgen Dudeks, Andreas Vogt, betonte
hingegen, man dürfe in diesem Fall nicht auf dem reinen Gesetz beharren,
sondern müsse sich fragen, wie tatsächliches Recht gesprochen werden könne. Dudeks
verstößen nicht etwa gegen die Schulpflicht, sie unterrichteten ihre Kinder ja.
Vielmehr missachteten sie eine "Schulgebäude-Anwesenheits-Pflicht"
und hätten keineswegs ein "kriminelles Interesse". Für ihre "Bildungsambitionen"
spreche etwa der Realschulabschluss des ältesten Sohnes Jonathan, der als
Klassenbester mit der Note 1,1 bestand. Um einen staatlich anerkannten
Abschluss zu erhalten, hatten ihn die Eltern 2008 vier Monate in eine
öffentliche Schule gehen lassen. Der Junge absolvierte mit Bravour, macht nun
eine Tischlerlehre.
Keine Bildungsdefizite bei den Kindern
Dass Dudeks - er Politologe, sie Musiklehrerin - durchaus
in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu unterrichten, sprach ihnen weder
Gericht noch Staatsanwalt ab. "Was dort mit den Kindern veranstaltet wird,
ist sicher gut", erklärte der Staatsanwalt, vonseiten des Gerichts hieß
es, es bestehe kein Zweifel daran, dass die Kinder keine Bildungsdefizite
aufwiesen. Dennoch hätten Dudeks nach Vorsatz gehandelt und dies sei zu ahnden.
Die niedrigen Tagessätze von einem Euro ergeben sich dennoch nicht etwa aus der
Milde des Gerichts, sondern aus der Lebenssituation der Dudeks. Die Familie
kommt im Monat mit 1.500 Euro aus. Das Einkommen beziehen sie aus Nachhilfeunterricht
und Kindergeld.
Auch wenn Jürgen und Rosemarie Dudek bei diesem Prozess
relativ glimpflich davon gekommen sind, zeigte sich die Familie ernüchtert durch das Urteil. "Wir haben, auch entgegen aller Unmöglichkeiten, gehofft, dass
es zu einem Freispruch kommt", sagte Jürgen Dudek gegenüber pro. In
Zukunft wolle die Familie weiter nach Möglichkeiten suchen, die Kinder im
Rahmen des Rechts selbst zu unterrichten. Schon jetzt sei aber einiges ins
Rollen gekommen – vor allem durch das immense Medieninteresse. Mit ihm und
seiner Familie waren zahlreiche weitere Unterstützer des "Homeschoolings"
zum Prozess angereist. Nach dem Urteil demonstrierten sie mit Musik und
Plakaten vor dem Gerichtsgebäude für das Recht auf Heimunterricht.
Dudeks sind bei diesem Prozess nicht freigesprochen worden.
Eines haben sie aber erreicht: Selten war in Deutschland das öffentliche
Interesse am Thema Heimunterricht so hoch wie jetzt. Die "Deutsche Presseagentur"
(dpa), überregionale Zeitungen und Vertreter von Fernsehstationen wie ZDF, N24
und RTL haben den Prozess verfolgt – und waren Zeugen eines klaren Bekenntnisses
Jürgen Dudeks: "Das Recht ist am bestem bei dem aufgehoben, der uns diese
Kinder anvertraut hat. Der weiß mehr über Schuld und Unschuld, denn er ist vor
2000 Jahren für unsere Schuld gestorben." (pro)
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Weiterführende Links zu dem Thema
- "Schule oder Knast": "Spiegel" besucht Homeschooler [pro]
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Michael S. | 29.11.2009 14:50:20
Liebe analena, die Schulpflicht geht nicht auf die Nazizeit zurück, sondern auf Preußen. Wenn der Verweis auf die Nazizeit pauschal deine Meinung als "richtig" qualifizieren soll, dann sind wir auf dem Niveau, das wir in der Eva Hermann-Diskussion immer abgelehnt haben. Wenn es dir nur um die fachliche Qualifikation geht, dann hat jeder die Chance, seine kinder auf eine Privatschule zu schicken oder sie nachmittags weiter zu fördern. Das erleben wir ja auch ganz regelmäßig. Die Verfassungsväter haben die Rechte der Eltern sehr gestärkt. Daher ist es ja in Dtld. so schwer, Kinder aus verwahrlosten Familien zu holen. Das Recht der Eltern findet allein seine Grenze darin, dass das Kind in der Schule gebildet wird. Bildung gehört zur Menschenwürde und die dürfen die Eltern ihrem Kind nicht versagen. Der Staat kann nicht alle Eltern kontrollieren, ob sie einen qualitativ hochwertigen Unterricht durchführen können, also gibt es eine Schulpflicht.
analena | 28.11.2009 19:04:32
Wenn der Staat logisch begründen könnte, warum man seine eigenen Kinder nicht zu Hause unterrichten darf, dann wären solche Urteile vielleicht nachvollziehbar. Aber das kann er nicht, und hält nach wie vor an einem Gesetz fest, das in der Nazizeit beschlossen wurde. In Deutschland ist die Bildung nachgewiesenermaßen ca 10 Jahre hinterher, und die Alarmglocken leuten immer noch nicht......da kommt man doch automatisch auf Kontrolle durch den Staat. Für welchen normal denkenden Menschen ist es logischer Eltern die Kinder wegzunehmen, als ihre Intelligenz weiter zu fördern? Hochintelligente, und sehr gebildete Menschen flüchten ins Ausland, weil Sie wie Kinderschänder behandelt werden. Und Fachkräfte holt man sich dann aus dem Ausland. Irgendwer da oben möchte, dass unsere Kinder in einem zukünftigen Entwicklungsland leben.....
Michael S. | 27.11.2009 12:37:52
Teil 2, der fehlt noch ;-) Diese Motivation verdient hingegen keinen Beifall der Kirchen. Homeschooling ist auch kein Feld für Profilierung. Training macht stark und schaut man in die Bibel, so sieht man mutige Menschen, die in die Welt gegangen sind um sie zu verbessern und sich nicht aus ihr zurückgezogen haben! Auch die Kinder der Dudeks müssen schnell lernen, dass die Welt ungerecht ist, dass man nicht von allen gemocht wird und trotzdem mit jedem klar kommen muss (das lernt man nämlich nur in dem Zwangsraum Schule und nicht in Vereinen) und dass man sich mit Nichtchristen auseinandersetzen muss, wenn man sie überzeugen möchte.
Michael S. | 27.11.2009 12:36:55
Die Familie Dudek zieht bekennende Christen in eine tragische Mitschuld. Römer 13, 1 ff. fordert Christen klar auf, den Regeln "der Obrigkeit" zu folgen. Christen sollen IN der Welt FÜR Christuns leben, aber die Obrigkeit annehmen. Gegen die Gesetze dieses Landes zu verstoßen und sich derart uneinsichtig zu zeigen ist also NIEMALS aus der Bibel zu begründen! Auch ihre Begründung ist abwegig. Die Schule sei unchristlich und erziehe die Kinder nicht im Sinne des Christentums. Was denken eigentlich die Dudeks, wie alle anderen Christen leben? Denken die Eltern denn, dass der Glaube ihrer Kinder nicht ausreicht, den Anfechtungen des ganz normalen Lebens zu widerstehen? Gänzlich unverständlich wird es, wenn die Dudeks auch noch christliche Privatschulen ablehnen! Spätestens an diesem Punkt sieht man, dass es nicht (zumindest nicht allein) um den Glauben geht. Es ist ihre Lebenseinstellung und ihre Art des Lebens, die die Eltern gegen alles Fremde verteidigen wollen.
Schwarm | 27.11.2009 00:21:35
Meine Meinung ist, das es vollkommen gut ist wenn Eltern die Fähigkeit (Kinder, vor allem die Eigenen) zu unterrichten verstehn. Vor allem wenn die Kinder keinerlei Wissens-Lehrrückstand aufweisen. Aber es geht hier um etwas ganz anderes. Im Homeschuling können die Kinder nicht vom Staat manipuliert werden.