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Pädagogik

"Homeschooling": Hartes Urteil - milde Strafe

60 Tagessätze à 1 Euro lautet das Urteil des Landgerichts Kassel gegen Jürgen und Rosemarie Dudek. Die Christen unterrichten ihre Kinder seit elf Jahren zu Hause – in Deutschland eine Straftat. Auch wenn das Urteil milde anmutet, könnte es bei einem nächsten Prozess harte Folgen für die Familie haben. Leisten sie dem Recht nicht Folge, bedeutet das wohl Gefängnis.


Ein Tross von Journalisten schiebt sich durch die Gänge des Kasseler Landgerichts. Es sind keine Stars, die hier von Kameras, Fotoapparaten und Mikrophonen umringt werden – es ist ein unscheinbarer, hagerer Mann mit Brille und eine kleine, immer lächelnde Frau in Rock und mit Kopftuch. An diesem Mittwoch kämpfte das christliche Ehepaar Dudek aus dem hessischen Archfeld um das, was sie als ihr Recht ansehen: Sie wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten, fernab von einer Schulwelt, in der Christus ihrer Meinung nach nichts bedeutet. "Unser Gewissenskonflikt besteht darin, dass wir gezwungen werden, unsere Kinder einem Schulsystem anzubefehlen, von dem wir genau wissen, dass es sich eben nicht zu ihrem Wohl und auch nicht zum Wohl unserer Familie auswirkt", hatte Jürgen Dudek am ersten Prozesstag dargelegt.

"Wir haben keine Wahl"

Eigentlich hätte das Ehepaar Dudek für ihr "Homeschoolen" bereits ins Gefängnis gehen müssen. Das entschied das Landgericht Kassel im Jahr 2008. Doch die Familie legte Einspruch ein. Beim Revisionsverfahren am Mittwoch kamen Dudeks wesentlich glimpflicher davon. 120 Euro und die Prozesskosten muss das Ehepaar zahlen. Was auf den ersten Blick wenig erscheinen mag, ist dennoch eine Strafe, die sich gewaschen hat. 60 Tagessätze zu je einem Euro sind es, die Jürgen und Rosemarie Dudek jeweils zahlen müssen. Zwar ist der eine Euro vergleichsweise wenig, die 60 Tagessätze sind es aber, auf die es ankommt. Das ist so viel, dass es bei der nächsten Verurteilung wohl zu einer Freiheitsstrafe kommen wird – denn wenn Personen mehrmals angeklagt werden, steigert sich die Strafe in der Regel von Prozess zu Prozess. Dass es für Dudeks nicht die letzte Gerichtsverhandlung war, machte der Familienvater bei seinem letzten Wort im Gerichtssaal klar: "Wir halten an Glauben und Gewissen fest. Wir haben keine Wahl." 

Schon in den Jahren zuvor standen Dudeks vor Gericht. Von ihren sieben Kindern sind fünf mittlerweile schulpflichtig. Seit elf Jahren unterrichten die Christen ihren Nachwuchs zu Hause. Vor vier Jahren bekamen sie dafür eine Geldstrafe – insgesamt 300 Euro musste das Paar zahlen. Die Familie bemühte sich, ihre Unterrichtsform als "Zwergschule" anerkennen zu lassen. Das ist in bestimmten Fällen in Deutschland möglich. Allerdings bedarf es dazu unter anderem ausgebildeter Lehrer, die nicht zur Familie gehören. Dudeks konnten die Formalia für eine Zwergschule nicht erfüllen, waren aber der Meinung, wenn sie sich um eine Lösung bemühten, werde ihnen das Gericht in Zukunft nicht zu nahe rücken. Es war vor allem dieser Irrtum, der Dudeks nun vor einer Haftstrafe bewahrte. So ging der vorsitzende Richter Jürgen Dreyer davon aus, dass die Angeklagten es nicht besser gewusst hätten – ein Irrtum, der sich in diesem Fall strafmildernd auswirkte. Das Urteil aus dem Jahr 2008 wurde aufgehoben.

Ungünstige Sozialprognose für Dudeks

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft auf die Haftstrafe bestanden. Weil Dudeks ihre Kinder "dauernd der Schulpflicht entzogen" hatten, sei eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das sei nicht zuletzt notwendig, um dem Ehepaar klarzumachen, dass es so in Zukunft nicht weiter handeln dürfe. Diese "ungünstige Sozialprognose" bestätigte das Gericht auch in seinem Urteil. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dudeks ihr Verhalten änderten, erklärte der Vorsitzende.

Der Verteidiger Jürgen Dudeks, Andreas Vogt, betonte hingegen, man dürfe in diesem Fall nicht auf dem reinen Gesetz beharren, sondern müsse sich fragen, wie tatsächliches Recht gesprochen werden könne. Dudeks verstößen nicht etwa gegen die Schulpflicht, sie unterrichteten ihre Kinder ja. Vielmehr missachteten sie eine "Schulgebäude-Anwesenheits-Pflicht" und hätten keineswegs ein "kriminelles Interesse". Für ihre "Bildungsambitionen" spreche etwa der Realschulabschluss des ältesten Sohnes Jonathan, der als Klassenbester mit der Note 1,1 bestand. Um einen staatlich anerkannten Abschluss zu erhalten, hatten ihn die Eltern 2008 vier Monate in eine öffentliche Schule gehen lassen. Der Junge absolvierte mit Bravour, macht nun eine Tischlerlehre.

Keine Bildungsdefizite bei den Kindern

Dass Dudeks - er Politologe, sie Musiklehrerin - durchaus in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu unterrichten, sprach ihnen weder Gericht noch Staatsanwalt ab. "Was dort mit den Kindern veranstaltet wird, ist sicher gut", erklärte der Staatsanwalt, vonseiten des Gerichts hieß es, es bestehe kein Zweifel daran, dass die Kinder keine Bildungsdefizite aufwiesen. Dennoch hätten Dudeks nach Vorsatz gehandelt und dies sei zu ahnden. Die niedrigen Tagessätze von einem Euro ergeben sich dennoch nicht etwa aus der Milde des Gerichts, sondern aus der Lebenssituation der Dudeks. Die Familie kommt im Monat mit 1.500 Euro aus. Das Einkommen beziehen sie aus Nachhilfeunterricht und Kindergeld.  

Auch wenn Jürgen und Rosemarie Dudek bei diesem Prozess relativ glimpflich davon gekommen sind, zeigte sich die Familie ernüchtert durch das Urteil. "Wir haben, auch entgegen aller Unmöglichkeiten, gehofft, dass es zu einem Freispruch kommt", sagte Jürgen Dudek gegenüber pro. In Zukunft wolle die Familie weiter nach Möglichkeiten suchen, die Kinder im Rahmen des Rechts selbst zu unterrichten. Schon jetzt sei aber einiges ins Rollen gekommen – vor allem durch das immense Medieninteresse. Mit ihm und seiner Familie waren zahlreiche weitere Unterstützer des "Homeschoolings" zum Prozess angereist. Nach dem Urteil demonstrierten sie mit Musik und Plakaten vor dem Gerichtsgebäude für das Recht auf Heimunterricht.

Dudeks sind bei diesem Prozess nicht freigesprochen worden. Eines haben sie aber erreicht: Selten war in Deutschland das öffentliche Interesse am Thema Heimunterricht so hoch wie jetzt. Die "Deutsche Presseagentur" (dpa), überregionale Zeitungen und Vertreter von Fernsehstationen wie ZDF, N24 und RTL haben den Prozess verfolgt – und waren Zeugen eines klaren Bekenntnisses Jürgen Dudeks: "Das Recht ist am bestem bei dem aufgehoben, der uns diese Kinder anvertraut hat. Der weiß mehr über Schuld und Unschuld, denn er ist vor 2000 Jahren für unsere Schuld gestorben." (pro)


VON: AW | 26.11.2009

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Kommentare [35] >>>

  • js176806 | 04.12.2009 10:09:13

    Teil2 Paulus hat den Brief an die Römer in Gefangenschaft geschrieben, wobei er ständig beaufsichtigt war. Vor diesem Hintergrund ist dieser Vers zu betrachten, er wollte die Gemeinde in Rom nicht in Gefahr bringen. Ansonsten ist Willkürjustiz nur der lange Arm der Obrigkeit. Die christlichen Märtyrer waren nahezu ausnahmslos Opfer der Obrigkeit. ob staatlich oder religös. Als Christ bin ich verpflichtet, Gott zu gehorchen und das ist meine Freiheit. Die Christen in Islamischen Ländern verstoßen dauernd gegen dort geltendes Recht. Das taten auch Bonhoeffer, Elser, Stauffenberg und andere. Das taten die Christen in Smyrna, das taten die Hutterer. Ja, das tun auch wir in unserer landeskirchlichen Gemeinde, weil wir das angeordnete Gendermainstreaming nicht umsetzen und keine Gleichstellungs-, Energie- und Islambeauftragten benannt haben.

  • js176806 | 04.12.2009 10:07:25

    Teil1 Wem es nicht gefällt kann also gehen? Nochmal: Das IST bereits der Fall. Und es ist nicht so, dass Sozialhilfeempfänger in großen Scharen auswandern und Leistungsträger in großen Scharen einwandern. Das ist zwar ein anderes Thema, wird aber vom schlechten Bildungssystem beeinflußt, wie es im Beitrag von Schulzwangflüchtling treffend formuliert wurde.

  • Michael S. | 03.12.2009 23:20:08

    So, letzter Teil: Beim Berufen auf den Glauben wird es dann spannend: js176806, du schießt vorbei. Römer 13 ist ziemlich klar und Paulus hat es ja GERADE SELBST BESTÄTIGT. Er war unbequem und daher ist er Opfer einer WILLKÜRJUSTIZ geworden und hat sich gerade NICHT gegen die Gesetze des Römischen Reichs gestellt. Das macht ihn ja zu solch einem Vorbild, einem Mörder oder Gesetzesbrecher würde ich nie als so großes geistiges Oberhaupt sehen. Auch du, Schulzwangsflüchtling , argumentierst nie biblisch: was an homeschooling familienfreundlich oder gar gottesfürchtig ist, das bleibst du mir schuldig. Ich glaube, du verwechselst LEBENSART und RELIGION. Außerdem: Wer behauptet, der Glaube seines Kindes ist so schwach, dass er noch nicht einmal 6 Stunden Schule pro Tag und die Kenntnis der Evolutionstheorie, der ist ein armer Wicht! Das ist ein zurückgezogenes Christentum, ein weltabgewandter Glaube, der kein Licht in der Welt ist!

  • Michael S. | 03.12.2009 23:19:31

    So, Teil 2/3: Der Staat muss ja nicht nur Gesetze machen für die engagierten, weltzugewandten Eltern – bitte denkt doch alle mal an die 7 Mio. Ausländer hier im Land. Wenn die auf einmal alle in Homeschooling gehen, dann haben wir wirklich ein Problem. Und die Beweggründe des Staates sind ja sehr schön im nächsten Homeschooling-Artikel der PRO abgedruckt: http://www.pro-medienmagazin.de/paedagogik.html?&news[action]=detail&news[id]=2589

  • Michael S. | 03.12.2009 23:14:07

    Jetzt kommt Schwung aufs Brett ;-) Zuerst nehmen wir bitte die Nazi-Vergleiche aus der Diskussion. Entschuldigt, aber ich beginne mich zu schütteln, wenn ich eure Beiträge leiste. Wollen wir mal durchgehen, welche Gesetze alles im 3. Reich neu geschaffen oder verändert wurden? Glaubt ihr denn allen Ernstes, dass 60 Jahre Demokratie diese Gesetze nie überprüft haben??? Das ist unwürdig und polemisch!!! Also wir müssen doch hier mal differenzieren: Qualität von Bildung/Deutsche Obrigkeit und das Berufen auf den Glauben. Zu erstem: über die Qualität der Bildung brauchen wir uns hier nicht unterhalten und werden wohl auch einer Meinung sein. Um die deutsche Obrigkeit geht es auch nicht, denn wem es hier nicht gefällt, der kann ja gehen und das Land verlassen. Für den Rest gilt (und das sage ich Deutschen wie Ausländern): wer hier lebt, für den gelten die Gesetze!

  • Schulzwangsflüchtling | 01.12.2009 21:42:25

    Und dann gäbe es noch die Eltern, welche dank einer Familienfreundlichen und GOTTESFÜRCHTIGEN Politik, gerne hier in Deutschland leben und arbeiten und ihre Kinder selbst zu Hause unterrichten und sie wie in Belgien und Dänemark oder in der Schweiz zur Prüfung in die öffentliche Schule schicken. Weit mehr als zehntausend deutsche Familien und deren Kinder leben im Ausland, weil sie dort die FREIHEIT dieses Bildungssystem wahrnehmen. Sie würden DANN WENN die Schulgesetze sich geändert haben und damit noch manches andere Gesetz, wieder nach Deutschland zurück kehren. Und es gäbe dann endlich durch diese vorbildlichen Eltern, wie die DUDEKS es sind und solche die aus dem Ausland dazu kämen und ohne die ANGST DER VERFOLGUNG und OHNE den STAATLICHEN DRUCK glücklich hier leben. (Teil 2)

  • Schulzwangflüchtling | 01.12.2009 16:24:28

    'Lieber Michael, Würden alle Eltern in Deutschland aufgrund einer SCHUL-Gesetzesänderung die Möglichkeit haben, dann würde das öffentliche Schulsystem nicht zusammenbrechen! Im Gegenteil: Die hochgebildeten Eliten haben und nehmen sich keine Zeit ihre Kinder selbst zu unterrichten und schicken sie weiter auf die Privatschule. Die "weniger gebildeten" Eltern schicken ihre Kinder weiter zur Schule und finanzieren weiter die ca.4 Milliarden Euro für den Nachhilfeunterricht, der ja nötig ist, weil die Kinder es schließlich zu etwas bringen sollen, zu dem die öffentliche Schule nicht fähig ist. Und weniger bemittelten Eltern büffeln weiter selbst in ihren "freien" Stunden mit den Kindern zu Hause bis in die Abendstunden, das ist übrigens auch gesetzlich zu gelassener Hausunterricht! Und der ist sehr effektiv, denn damit schaffen die meisten Schülern dank den Bemühungen der Eltern einen guten Abschluss. (Teil 1)

  • js176806 | 01.12.2009 15:02:22

    Lieber Michael S., Teil2 Die staatliche (und auch religiöse) Obrigkeit uneingeschränkt über sich ergehen zu lassen, ist eben nicht Christenpflicht, eher das Gegenteil. Dazu gibt es genügend Beispiele, z.B. Bonhoeffer et al während des dritten Reichs. Es war die religiöse Obrigkeit im Chor mit der staatlichen Obrigkeit, die Jesus ans Kreuz brachte. Paulus hat mit Sicherheit nicht im Gefängnis gesessen, weil er für die Staatsmacht kein Problem war. In der Apostelgeschichte kommen die ersten Christen immer wieder mit der Obrigkeit in Konflikt und erleiden entsprechend Verfolgung. Desweiteren ist es zwar richtig, dass die allgemeine Schulpflicht 1717 in Preußen eingeführt wurde und nicht 1938. Das bestehende Jugendschutzgesetzt jedoch stammt von 1938 und wurde in der Basis wenig verändert. Hier hast Du etwas durcheinandergebracht.

  • js176806 | 01.12.2009 15:00:55

    Lieber Michael S., Teil1 Du liegst in vielerlei Hinsicht falsch. Zunächst einmal flüchten zwar nicht viele Deutsche explizit wegen Homeschooling ins Auslands, wohl aber wegen des Deutschen Obrigkeitssystems und unter anderem auch wegen des Schulsystems. Jedes Jahr verlassen ungefähr 160.000 sehr gut ausgebildete Deutsche ihr Land. Ich selbst kenne ebenfalls einige, die das Schulsystem anderer Länder, z.B. der Scheiz eindeutig besser finden, bzw. das Deutsche hundsmiserabel. Man muß nicht für Homeschooling sein, Kritik an diesem Schulsystem ist dennoch berechtigt und längst überfällig. Ich bin zum Teil geschockt, was den Kindern in unseren Zwangsverwahranstalten angetan wird. Dies uneingeschränkt und kritiklos in Kauf zu nehmen, um so das Evangelium zu verbreiten, kann doch nicht ernsthaft ein Argument sein?!

  • Michael S. | 29.11.2009 14:51:15

    Wieder Teil 2 nötig ;-) Schließlich: wer flüchtet denn ins Ausland wegen des Homeschoolings? Keine hochgebildeten Eliten zumindest, die schicken ihre Kinder auf Privatschulen, weil sie wissen, dass Kinder auch Gemeinschaft erleben müssen, um zu reifen Menschen heranzuwachsen - und das bietet Einzelunterricht nicht.

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