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Pädagogik

"Homeschooling": Hartes Urteil - milde Strafe

60 Tagessätze à 1 Euro lautet das Urteil des Landgerichts Kassel gegen Jürgen und Rosemarie Dudek. Die Christen unterrichten ihre Kinder seit elf Jahren zu Hause – in Deutschland eine Straftat. Auch wenn das Urteil milde anmutet, könnte es bei einem nächsten Prozess harte Folgen für die Familie haben. Leisten sie dem Recht nicht Folge, bedeutet das wohl Gefängnis.


Ein Tross von Journalisten schiebt sich durch die Gänge des Kasseler Landgerichts. Es sind keine Stars, die hier von Kameras, Fotoapparaten und Mikrophonen umringt werden – es ist ein unscheinbarer, hagerer Mann mit Brille und eine kleine, immer lächelnde Frau in Rock und mit Kopftuch. An diesem Mittwoch kämpfte das christliche Ehepaar Dudek aus dem hessischen Archfeld um das, was sie als ihr Recht ansehen: Sie wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten, fernab von einer Schulwelt, in der Christus ihrer Meinung nach nichts bedeutet. "Unser Gewissenskonflikt besteht darin, dass wir gezwungen werden, unsere Kinder einem Schulsystem anzubefehlen, von dem wir genau wissen, dass es sich eben nicht zu ihrem Wohl und auch nicht zum Wohl unserer Familie auswirkt", hatte Jürgen Dudek am ersten Prozesstag dargelegt.

"Wir haben keine Wahl"

Eigentlich hätte das Ehepaar Dudek für ihr "Homeschoolen" bereits ins Gefängnis gehen müssen. Das entschied das Landgericht Kassel im Jahr 2008. Doch die Familie legte Einspruch ein. Beim Revisionsverfahren am Mittwoch kamen Dudeks wesentlich glimpflicher davon. 120 Euro und die Prozesskosten muss das Ehepaar zahlen. Was auf den ersten Blick wenig erscheinen mag, ist dennoch eine Strafe, die sich gewaschen hat. 60 Tagessätze zu je einem Euro sind es, die Jürgen und Rosemarie Dudek jeweils zahlen müssen. Zwar ist der eine Euro vergleichsweise wenig, die 60 Tagessätze sind es aber, auf die es ankommt. Das ist so viel, dass es bei der nächsten Verurteilung wohl zu einer Freiheitsstrafe kommen wird – denn wenn Personen mehrmals angeklagt werden, steigert sich die Strafe in der Regel von Prozess zu Prozess. Dass es für Dudeks nicht die letzte Gerichtsverhandlung war, machte der Familienvater bei seinem letzten Wort im Gerichtssaal klar: "Wir halten an Glauben und Gewissen fest. Wir haben keine Wahl." 

Schon in den Jahren zuvor standen Dudeks vor Gericht. Von ihren sieben Kindern sind fünf mittlerweile schulpflichtig. Seit elf Jahren unterrichten die Christen ihren Nachwuchs zu Hause. Vor vier Jahren bekamen sie dafür eine Geldstrafe – insgesamt 300 Euro musste das Paar zahlen. Die Familie bemühte sich, ihre Unterrichtsform als "Zwergschule" anerkennen zu lassen. Das ist in bestimmten Fällen in Deutschland möglich. Allerdings bedarf es dazu unter anderem ausgebildeter Lehrer, die nicht zur Familie gehören. Dudeks konnten die Formalia für eine Zwergschule nicht erfüllen, waren aber der Meinung, wenn sie sich um eine Lösung bemühten, werde ihnen das Gericht in Zukunft nicht zu nahe rücken. Es war vor allem dieser Irrtum, der Dudeks nun vor einer Haftstrafe bewahrte. So ging der vorsitzende Richter Jürgen Dreyer davon aus, dass die Angeklagten es nicht besser gewusst hätten – ein Irrtum, der sich in diesem Fall strafmildernd auswirkte. Das Urteil aus dem Jahr 2008 wurde aufgehoben.

Ungünstige Sozialprognose für Dudeks

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft auf die Haftstrafe bestanden. Weil Dudeks ihre Kinder "dauernd der Schulpflicht entzogen" hatten, sei eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das sei nicht zuletzt notwendig, um dem Ehepaar klarzumachen, dass es so in Zukunft nicht weiter handeln dürfe. Diese "ungünstige Sozialprognose" bestätigte das Gericht auch in seinem Urteil. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dudeks ihr Verhalten änderten, erklärte der Vorsitzende.

Der Verteidiger Jürgen Dudeks, Andreas Vogt, betonte hingegen, man dürfe in diesem Fall nicht auf dem reinen Gesetz beharren, sondern müsse sich fragen, wie tatsächliches Recht gesprochen werden könne. Dudeks verstößen nicht etwa gegen die Schulpflicht, sie unterrichteten ihre Kinder ja. Vielmehr missachteten sie eine "Schulgebäude-Anwesenheits-Pflicht" und hätten keineswegs ein "kriminelles Interesse". Für ihre "Bildungsambitionen" spreche etwa der Realschulabschluss des ältesten Sohnes Jonathan, der als Klassenbester mit der Note 1,1 bestand. Um einen staatlich anerkannten Abschluss zu erhalten, hatten ihn die Eltern 2008 vier Monate in eine öffentliche Schule gehen lassen. Der Junge absolvierte mit Bravour, macht nun eine Tischlerlehre.

Keine Bildungsdefizite bei den Kindern

Dass Dudeks - er Politologe, sie Musiklehrerin - durchaus in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu unterrichten, sprach ihnen weder Gericht noch Staatsanwalt ab. "Was dort mit den Kindern veranstaltet wird, ist sicher gut", erklärte der Staatsanwalt, vonseiten des Gerichts hieß es, es bestehe kein Zweifel daran, dass die Kinder keine Bildungsdefizite aufwiesen. Dennoch hätten Dudeks nach Vorsatz gehandelt und dies sei zu ahnden. Die niedrigen Tagessätze von einem Euro ergeben sich dennoch nicht etwa aus der Milde des Gerichts, sondern aus der Lebenssituation der Dudeks. Die Familie kommt im Monat mit 1.500 Euro aus. Das Einkommen beziehen sie aus Nachhilfeunterricht und Kindergeld.  

Auch wenn Jürgen und Rosemarie Dudek bei diesem Prozess relativ glimpflich davon gekommen sind, zeigte sich die Familie ernüchtert durch das Urteil. "Wir haben, auch entgegen aller Unmöglichkeiten, gehofft, dass es zu einem Freispruch kommt", sagte Jürgen Dudek gegenüber pro. In Zukunft wolle die Familie weiter nach Möglichkeiten suchen, die Kinder im Rahmen des Rechts selbst zu unterrichten. Schon jetzt sei aber einiges ins Rollen gekommen – vor allem durch das immense Medieninteresse. Mit ihm und seiner Familie waren zahlreiche weitere Unterstützer des "Homeschoolings" zum Prozess angereist. Nach dem Urteil demonstrierten sie mit Musik und Plakaten vor dem Gerichtsgebäude für das Recht auf Heimunterricht.

Dudeks sind bei diesem Prozess nicht freigesprochen worden. Eines haben sie aber erreicht: Selten war in Deutschland das öffentliche Interesse am Thema Heimunterricht so hoch wie jetzt. Die "Deutsche Presseagentur" (dpa), überregionale Zeitungen und Vertreter von Fernsehstationen wie ZDF, N24 und RTL haben den Prozess verfolgt – und waren Zeugen eines klaren Bekenntnisses Jürgen Dudeks: "Das Recht ist am bestem bei dem aufgehoben, der uns diese Kinder anvertraut hat. Der weiß mehr über Schuld und Unschuld, denn er ist vor 2000 Jahren für unsere Schuld gestorben." (pro)


VON: AW | 26.11.2009

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Kommentare [35] >>>

  • js176806 | 09.12.2009 15:16:00

    @Michael S.(Teil3) Sie gehen ja in erster Linie davon aus, dass Staatsmacht grundsätzlich so gutmütig ist, dass sie niemals Christen in Gewissensnöte bringen könnte. Das ist die Grundlage Ihres Denkens. Gleichzeitig sind Sie offensichtlich vom Thema nicht betroffen. Sprechen aber anderen ab, darüber urteilen zu können mit der Floskel "Gesetze muss man einhalten." Beschäftigen Sie sich mal mit bestimmten Gesetzen der letzte 10 Jahre, beginnen Sie mit dem dem Lisabon-Vertrag, der nicht umsonst als Startschuß der Christenverfolgung in Europa gesehen wird. Besser noch: Lesen sie zunächst einmal den Medrum-Artikel von Professor Schirrmacher. Vielleicht wird Ihnen dann einiges klarer.

  • Michael S. | 09.12.2009 15:11:47

    Dann schließen wir die Diskussion jetzt, liebes kryptisches Synonym. Ich darf Sie zitieren: "Ich halte mich an die Gesetze, solange sie nicht diametral zu meinem christlichen Verständnis stehen." Genau da ist unser Unterschied. Für mich gelten die Gesetze dieses Landes. Punkt. Damit muss ich mich als Christ arrangieren, auch wenn das zusätzlichen Aufwand/Unannehmlichkeiten für mich bedeutet. Der Unterschied zwischen uns ist der Grad der Unannehmlichkeit. Der setzt bei Ihnen offenbar früher ein als bei mir, daher bleiben unsere Meinungen weit auseinander. Das kann uns nur zeigen, wie breit unsere Kirche ist: sie empfinden es als Schmach, dass die Kirche diese Dinge gutheißt - ich empfinde es als Schmach, dass die Dudeks sich auf ihren Glauben berufen und damit alle Christen in eine Ecke rücken. Also: war sehr angenehm mit Ihnen - wir haben es geschafft, dass wohl der einzige Artikel auf dieser Seite mehr als zwei Kommentare hat ;-)

  • js176806 | 09.12.2009 14:59:42

    @Michael S.(Teil2) Auf den Punkt bringt es Prof. Schirrmacher mit seinem hervorragendem Artikel über zunehmenden Staatlichem Zwang und Christlichem Glauben. Ein Zitat, das zudem hervorragend zum Thema passt: "Die Stadt Berlin macht vor, dass es nicht darum geht, den Religionsunterricht abzuschaffen, sondern alle Kinder zwangsweise in den staatlichen Weltanschauungsunterricht namens ‚Ethik' zu schicken. Im schulischen Leben spielt das vom Grundgesetz und den internationalen Menschenrechtserklärungen garantierte Recht der Eltern, ihre Kinder im Sinne ihrer Religion erziehen zu dürfen, längst keine Rolle mehr. Und der Trend, dass auch Christen wie jedermann gefälligst ihre Kinder in staatlichen oder staatlich finanzierten Krippen abzugeben haben und schnell jeder, der seine Kinder zu Hause betreut, der Asozialität verdächtigt wird, ist ungebrochen." Der ganze Artikel, in dem Sie des Pudels Kern finden, sofern Sie überhaupt wollen, steht hier. http://medrum.de/?q=content/der-aufziehende-kulturkampf-20

  • js176806 | 09.12.2009 14:53:04

    @Michael S.(Teil1) Nein, Sie haben sich jetzt noch weiter von des Pudels Kern entfernt als Sie es ohnehin schon waren. Ganz kalt. Im Übrigen waren Sie es, der sich ohne wenn und aber auf die Bibel berufen hat, schon vergessen? Ich habe vielmehr das Gegenteil dessen geschrieben, was Sie jetzt in Ihrem Beitrag behaupten. Warum, ist mir ehrlich nicht klar. Es geht einfach darum, dass ich als Christ zunächst einmal Gott gehorchen muss. Dann habe ich eine Verantwortung meiner Familie gegenüber. Der Staat interessiert mich bis dahin erst mal nicht. Ich halte mich an die Gesetze, solange sie nicht diametral zu meinem christlichen Verständnis stehen.

  • Michael S. | 09.12.2009 12:03:21

    @js176806: ah, wir kommen an des Pudels Kern. Sie argumentieren "Weil ich als Christ eine Verpflichtung gegenüber meinen Kindern habe, stammen alle meine persönlichen Erziehungsansichten aus dem christlichen Glauben, sind also Teil des Glaubens, also kann ich mich dabei auf die Bibel berufen, also muss ich nicht mehr staatliche Regeln befolgen." Damit haben Sie alle Bereiche des Lebens durchdrungen und es gibt nichts mehr, wobei Sie sich nicht auf die Bibel berufen könnten. Dann kann ich mich also über alle Pflichten hinwegsetzen, die der Staat mir und anderen aufgibt - fehlende Schankerlaubnis von missionarisch aufgezogenen Cafés? Hey, die Bibel sagt mir was richtig ist. Fehlendes Führungszeugnis eines Handelsvertreters für christliche Produkte? Meine Güte, wenn der Glaube mir diese Person gezeigt hat - einfach nicht mit weltlichen Dingen abfinden. Sie merken, damit unterhöhlen Sie auch alle staatlichen Gebote, die unsere Gemeinschaft schützen...

  • js176806 | 09.12.2009 08:05:06

    Kritik an der eigenen Kirche schließt Kritik am Staat nicht aus, der die Marschrichtung vorgibt und entsprechend zu beeinflussen versucht. Schauen Sie sich doch mal die EKD-Spitze an. Was die Gemeinde Christi beim Gender Mainstreaming richtig gefunden hat? Entweder setzen Sie hier kirchliche Obrigkeit mit der Gemeinde Christi gleich oder/und Sie wissen nicht, was Gender Mainstreaming ist. Oder Sie sind Frau Göring Eckardt und schreiben unter Pseudonym. Nochmal: Bei der Verfolgung gläubiger Christen arbeiteten staatliche und religiöse Obrigkeit Hand in Hand, das war schon immer so. Es sind vor allem linke Alt- und Neuachtundsechziger die Einfluß auf das Bildungssystem ausüben. Ob sie dies als Kirchenvertreter oder Pädagogen oder Studienabbrecher machen, spielt dabei keine Rolle. Nochmal zur Sache (Wiederholung): Als Christ habe ich eine Verpflichtung meiner Kinder gegenüber und nicht der Obrigkeit gegenüber. Dazu brauche ich kein explizites Gebot oder eine explizite Bibelstelle, die mir das haarklein vorgibt.

  • Michael S. | 08.12.2009 13:39:03

    @js176806: im GESETZ sind die Kirchen ausgenommen (AGG, bei vielen Arbeitsrechtlichen Bestimmungen etc.), wenn die Kirchen sich INTERN selber unterwerfen (und sie werden zugeben, dass das Presbyterhandbuch nicht durch Gesetz erzwungen ist), dann ist das Sache der Kirche. Wie es hier scheint, sollten Sie lieber mit ihrer Kirche hadern als mit dem Staat - oder sich anhören und lernen, was die Gemeinde Christi in Bezug zum gender mainstreaming als richtig gefunden hat. Nochmal zur Sache (Wiederholung): es gibt kein christliches Gebot, das staatliche Schulen ablehnt, beide großen Kirchen haben sogar (im Vergleich der Welt) ungewöhnlich großen Einfluss auf die Schulen, also keine christliche Überhöhung der LEBENSform der Dudeks, welche sich NICHT in dem gemeinsamen GLAUBENSfundament begründet.

  • js176806 | 07.12.2009 12:25:30

    @Michael S. Wo haben Sie denn die Information her, dass die Kirchen von Gender-Mainstreaming ausgenommen sind? Das Gegenteil ist der Fall. Es steht explizit im Presbyterhandbuch der Pfälzischen Landeskirche "...Gleichstellung ist umzusetzen gemäß Gender-Mainstream." Sie sollten beginnen, sich zu informieren. Dann wird Ihnen schon noch klar werden, gegen welche Gesetze Sie als Christ verstoßen (werden (müssen)). Zum eigentlichen Thema fehlt mir immer noch ein Argument Ihrerseits.

  • Michael S. | 05.12.2009 13:36:38

    @js176806: Ich bin völlig bei Ihnen, dass wir die Bibel nicht wörtlich nehmen, sondern in ihrem Kontext lesen müssen. Dass Paulus aber Gefälligkeitsschriften getan hat, dass geht mir zu weit. Aber das ist eine andere Diskussion. Nochmal: ich trenne hier ganz klar "weltliches" Übel in den Schulen von "Pflichten aus dem Glauben". Alles, was Sie bisher gesagt haben, lässt mich keine religiöse Pflicht erkennen. Selbst wenn man Römer 13 rausnimmt, dann führen Sie doch kein geistiges Argument FÜR eine Pflicht von Christen zum Homeschooling an. Also bleibt: was die Dudeks getan haben ist ihre Sache, aber keine christliche Pflicht, sollte also nicht besonders von Kirchen gewürdigt werden. Und gender mainstreaming etc. ist etwas populistisch: die Kirchen sind explizit von den Verpflichtungen ausgenommen, dass wissen Sie genau wie ich - oder Sie haben sich dem verschlossen, dann gibt es überall gute Infos.

  • js176806 | 04.12.2009 10:11:04

    Teil3 Der Gipfel ist jedoch, die berechtigte Sorge der Eltern als Kleinglauben zu diffamieren, 6 Stunden Evolutionstheorie sollten die Kinder schon aushalten, sonst ist man ein kleingläubiger Wicht. Spätestens hier wird offensichtlich, dass Sie keine Ahnung vom gegenwärtigen Deutschen Bildungssystem haben, die Evolutionstheorie ist das geringste bzw. kein Thema. Es geht um ganz andere Dinge, Sie sollten sich mal informieren. Ich habe, ob Christ oder nicht, in erster Linie eine Verantwortung für meine Kinder. Es gibt in der Tat Schulen, da kann man wirklich dafür beten, dass die Kinder wieder heil nach Hause kommen. Wenn Sie wirklich Kinder haben sollten, dann können die einem leid tun. Wenn sie keine haben, was bei solchen Aussagen wahrscheinlich ist, dann werden Sie sich hoffentlich einmal an Ihre eigenen Aussagen erinnern, sollten Sie welche bekommen.

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