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Pädagogik

"Homeschooling": Hartes Urteil - milde Strafe

60 Tagessätze à 1 Euro lautet das Urteil des Landgerichts Kassel gegen Jürgen und Rosemarie Dudek. Die Christen unterrichten ihre Kinder seit elf Jahren zu Hause – in Deutschland eine Straftat. Auch wenn das Urteil milde anmutet, könnte es bei einem nächsten Prozess harte Folgen für die Familie haben. Leisten sie dem Recht nicht Folge, bedeutet das wohl Gefängnis.


Ein Tross von Journalisten schiebt sich durch die Gänge des Kasseler Landgerichts. Es sind keine Stars, die hier von Kameras, Fotoapparaten und Mikrophonen umringt werden – es ist ein unscheinbarer, hagerer Mann mit Brille und eine kleine, immer lächelnde Frau in Rock und mit Kopftuch. An diesem Mittwoch kämpfte das christliche Ehepaar Dudek aus dem hessischen Archfeld um das, was sie als ihr Recht ansehen: Sie wollen ihre Kinder zu Hause unterrichten, fernab von einer Schulwelt, in der Christus ihrer Meinung nach nichts bedeutet. "Unser Gewissenskonflikt besteht darin, dass wir gezwungen werden, unsere Kinder einem Schulsystem anzubefehlen, von dem wir genau wissen, dass es sich eben nicht zu ihrem Wohl und auch nicht zum Wohl unserer Familie auswirkt", hatte Jürgen Dudek am ersten Prozesstag dargelegt.

"Wir haben keine Wahl"

Eigentlich hätte das Ehepaar Dudek für ihr "Homeschoolen" bereits ins Gefängnis gehen müssen. Das entschied das Landgericht Kassel im Jahr 2008. Doch die Familie legte Einspruch ein. Beim Revisionsverfahren am Mittwoch kamen Dudeks wesentlich glimpflicher davon. 120 Euro und die Prozesskosten muss das Ehepaar zahlen. Was auf den ersten Blick wenig erscheinen mag, ist dennoch eine Strafe, die sich gewaschen hat. 60 Tagessätze zu je einem Euro sind es, die Jürgen und Rosemarie Dudek jeweils zahlen müssen. Zwar ist der eine Euro vergleichsweise wenig, die 60 Tagessätze sind es aber, auf die es ankommt. Das ist so viel, dass es bei der nächsten Verurteilung wohl zu einer Freiheitsstrafe kommen wird – denn wenn Personen mehrmals angeklagt werden, steigert sich die Strafe in der Regel von Prozess zu Prozess. Dass es für Dudeks nicht die letzte Gerichtsverhandlung war, machte der Familienvater bei seinem letzten Wort im Gerichtssaal klar: "Wir halten an Glauben und Gewissen fest. Wir haben keine Wahl." 

Schon in den Jahren zuvor standen Dudeks vor Gericht. Von ihren sieben Kindern sind fünf mittlerweile schulpflichtig. Seit elf Jahren unterrichten die Christen ihren Nachwuchs zu Hause. Vor vier Jahren bekamen sie dafür eine Geldstrafe – insgesamt 300 Euro musste das Paar zahlen. Die Familie bemühte sich, ihre Unterrichtsform als "Zwergschule" anerkennen zu lassen. Das ist in bestimmten Fällen in Deutschland möglich. Allerdings bedarf es dazu unter anderem ausgebildeter Lehrer, die nicht zur Familie gehören. Dudeks konnten die Formalia für eine Zwergschule nicht erfüllen, waren aber der Meinung, wenn sie sich um eine Lösung bemühten, werde ihnen das Gericht in Zukunft nicht zu nahe rücken. Es war vor allem dieser Irrtum, der Dudeks nun vor einer Haftstrafe bewahrte. So ging der vorsitzende Richter Jürgen Dreyer davon aus, dass die Angeklagten es nicht besser gewusst hätten – ein Irrtum, der sich in diesem Fall strafmildernd auswirkte. Das Urteil aus dem Jahr 2008 wurde aufgehoben.

Ungünstige Sozialprognose für Dudeks

Dabei hatte die Staatsanwaltschaft auf die Haftstrafe bestanden. Weil Dudeks ihre Kinder "dauernd der Schulpflicht entzogen" hatten, sei eine Haftstrafe ohne Bewährung zu verhängen, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Das sei nicht zuletzt notwendig, um dem Ehepaar klarzumachen, dass es so in Zukunft nicht weiter handeln dürfe. Diese "ungünstige Sozialprognose" bestätigte das Gericht auch in seinem Urteil. Es sei nicht davon auszugehen, dass Dudeks ihr Verhalten änderten, erklärte der Vorsitzende.

Der Verteidiger Jürgen Dudeks, Andreas Vogt, betonte hingegen, man dürfe in diesem Fall nicht auf dem reinen Gesetz beharren, sondern müsse sich fragen, wie tatsächliches Recht gesprochen werden könne. Dudeks verstößen nicht etwa gegen die Schulpflicht, sie unterrichteten ihre Kinder ja. Vielmehr missachteten sie eine "Schulgebäude-Anwesenheits-Pflicht" und hätten keineswegs ein "kriminelles Interesse". Für ihre "Bildungsambitionen" spreche etwa der Realschulabschluss des ältesten Sohnes Jonathan, der als Klassenbester mit der Note 1,1 bestand. Um einen staatlich anerkannten Abschluss zu erhalten, hatten ihn die Eltern 2008 vier Monate in eine öffentliche Schule gehen lassen. Der Junge absolvierte mit Bravour, macht nun eine Tischlerlehre.

Keine Bildungsdefizite bei den Kindern

Dass Dudeks - er Politologe, sie Musiklehrerin - durchaus in der Lage sind, ihre Kinder selbst zu unterrichten, sprach ihnen weder Gericht noch Staatsanwalt ab. "Was dort mit den Kindern veranstaltet wird, ist sicher gut", erklärte der Staatsanwalt, vonseiten des Gerichts hieß es, es bestehe kein Zweifel daran, dass die Kinder keine Bildungsdefizite aufwiesen. Dennoch hätten Dudeks nach Vorsatz gehandelt und dies sei zu ahnden. Die niedrigen Tagessätze von einem Euro ergeben sich dennoch nicht etwa aus der Milde des Gerichts, sondern aus der Lebenssituation der Dudeks. Die Familie kommt im Monat mit 1.500 Euro aus. Das Einkommen beziehen sie aus Nachhilfeunterricht und Kindergeld.  

Auch wenn Jürgen und Rosemarie Dudek bei diesem Prozess relativ glimpflich davon gekommen sind, zeigte sich die Familie ernüchtert durch das Urteil. "Wir haben, auch entgegen aller Unmöglichkeiten, gehofft, dass es zu einem Freispruch kommt", sagte Jürgen Dudek gegenüber pro. In Zukunft wolle die Familie weiter nach Möglichkeiten suchen, die Kinder im Rahmen des Rechts selbst zu unterrichten. Schon jetzt sei aber einiges ins Rollen gekommen – vor allem durch das immense Medieninteresse. Mit ihm und seiner Familie waren zahlreiche weitere Unterstützer des "Homeschoolings" zum Prozess angereist. Nach dem Urteil demonstrierten sie mit Musik und Plakaten vor dem Gerichtsgebäude für das Recht auf Heimunterricht.

Dudeks sind bei diesem Prozess nicht freigesprochen worden. Eines haben sie aber erreicht: Selten war in Deutschland das öffentliche Interesse am Thema Heimunterricht so hoch wie jetzt. Die "Deutsche Presseagentur" (dpa), überregionale Zeitungen und Vertreter von Fernsehstationen wie ZDF, N24 und RTL haben den Prozess verfolgt – und waren Zeugen eines klaren Bekenntnisses Jürgen Dudeks: "Das Recht ist am bestem bei dem aufgehoben, der uns diese Kinder anvertraut hat. Der weiß mehr über Schuld und Unschuld, denn er ist vor 2000 Jahren für unsere Schuld gestorben." (pro)


VON: AW | 26.11.2009

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Kommentare [35] >>>

  • js176806 | 13.12.2009 17:31:07

    Dann, wenn alle Kinder in Ganztagsschulen stecken, werden wir endlich die Früchte der "Bildung" genießen. Dann, wenn alle Lehrer Akademiker sind. Dann, wenn alle Kinder Abitur haben. Dann, wenn jedes Kind individuell gefördert wird. Dann, wenn endlich überall die neuesten "Bildungs"-Methoden umgesetzt wurden. Dann wenn alle studieren können. Dann wenn jeder Mensch einen akademischen Titel trägt. Dann, wenn endlich die Mittel für die nächste brandneue, alles revolutionierende "Bildungs"-Technologie bereitgestellt wird. Dann, wenn jedes Kind einen Laptop und Internet-Zugang hat. Dann, wenn das Bildungsbudget doppelt so hoch ist! Dreimal so hoch! Viermal so hoch! Dann, wenn wir die totale Bildung geschaffen haben, dann wird mit dem neuen Menschen die Erlösung kommen. - Rahim Taghizadegan in eigentümlich frei 98

  • Michael S. | 12.12.2009 20:39:38

    Jetzt ist wohl endgültig der Zeitpunkt erreicht, wo wir die Diskussion beenden. Die meiste Zeit war es nett mit Ihnen, von Ihrem letzten Beitrag lasse ich mir mein positives Bild von Ihnen nicht zerstören. Viele Grüße

  • js176806 | 11.12.2009 08:11:09

    @S. Natürlich haben Sie das über Dinge zu diskutieren, die Sie nicht betreffen und von denen Sie keine Ahnung haben. Das machen Sie ja schon die ganze Zeit. Aber Sie sollten, nicht den Stab über die brechen, die betroffen sind. Um Ihre Frage zu beantworten: Nein, ich arbeite nicht bei pro.

  • js176806 | 11.12.2009 08:09:52

    @S. (Teil3) Sie diffamieren renommierte Verfassungsrechtler wie Prof. Schachtschneider als links/nationalistisch/alles Böse, was es gibt. Sie sind ein gutes Beispiel dafür, wie weit die naivitätsfördernde Hirnwäsche von Politik und Mainstream-Medien fortgeschritten ist. 60 Jahre Demokratie sind keine Garantie, dass es so bleiben muß. Die Demokratie hat grundsätzlich die Tendenz, sich selbst abzuschaffen. So ist beschreibt es die Wirkungskette Massendemokratie-Zentralismus-Totalitarismus. Freiheit gibt es nur zum Preis der Wachsamkeit (Jefferson). Wachen Sie auf, S.! Steigen Sie von Ihrem naiven, hohen Roß runter und beginngen Sie, sich zu informieren.

  • js176806 | 11.12.2009 08:07:59

    @S. (Teil2) Ich empfehle Ihnen nochmal dringend, sich zu informieren. Dass Politiker und deren Hofberichterstatter den Lissabonvertrag bejubeln, macht ihn nicht demokratisch. Das BVG hat nicht umsonst - trotz Druck von seiten Politik und deren Medien - eine Änderung des Begleitgesetztes verlangt. Was in der allgemeinen Hysterie damals untergegangen ist, ist die Beurteilung des BVG am Rande der Verkündigung: "Die EU ist keine demokratische Institution. Das muss Sie auch nicht sein, da es sich um eine überstaatliche Institution handelt." Wir werden also von einer überstaatlichen undemokratischen Institution regiert. Das System von Checks and Balances kennt die EU nicht.

  • js176806 | 11.12.2009 08:05:38

    Lieber Michael S(chumacher?). Ihre Beiträge offenbaren zwei Talente: 1) Sie diskutieren an Inhalten vorbei. 2) Sie sind nicht informiert. Es handelt sich mitnichten um ein neues Fass, wie Sie sagen. Es geht grundsätzlich darum, dass die Staatsmacht während der letzten Jahre die Schrauben der Gesetzgebung zum Teil bewußt in Richtung Totalitarismus dreht und dabei auch und vor allem Christen betroffen sind. Der Lissabon-vertrag ist das Paradebeispiel dafür.

  • Michael S. | 10.12.2009 17:00:14

    ach ja, offene Frage lieber JS: arbeiten Sie bei Pro? Einige Artikel sind mit "JS" unterzeichnet und sie sind ja schnell beim Antworten...

  • Michael S. | 10.12.2009 15:30:24

    (Teil 2): Also lieber JS: wir haben die christlichste Bundesregierung seit langem, wir haben Mitglieder der EKD-Synode in wichtigen Parteiämtern - beruhigen Sie sich, atmen Sie tief durch und vertrauen Sie ein wenig darauf, dass nicht jeder Ihnen schlecht will. | PS: ja, ich beurteile ohne eigene Erfahrungen. Ich habe niemanden umgebracht und verurteile Mörder. Ich arbeite nicht auf dem Bau und spreche trotzdem über "die Bauarbeiter" und ich bin kein Fußballtrainer und kann mich trotzdem über Fußball erregen. Also: ich habe keine Kinder, aber ich habe eine Meinung dazu.

  • Michael S. | 10.12.2009 15:29:32

    Och herrje. Ich dachte, ich würde Ihnen nun nicht mehr schreiben, aber jetzt stechen Sie ja das nächste Fass an. Den Lissabonvertrag mit der "Christenverfolgung" in Verbindung zu bringen ist die europafeindliche Hetze der Linken, Kommunisten und Nationalisten nur christlich angestrichen. Ja, ich stehe zu diesem Staat, der es in den letzten 60 Jahren wie kein anderer Staat auf diesem Boden vermocht hat Frieden zu wahren, seinen Bürgern die Freiheit zu ermöglichen und auch bzw. besonders alle christlichen Denominationen (auch neben den Landeskirchen) aufzublühen zu lassen. | Den PUNKT nehme ich nicht weg, ich beachte die Gesetze und arrangiere mein Leben in diesem Rahmen. Wo ich Gesetze nicht beachte, bin ich mir der Strafe bewusst und versuche mich nicht herauszureden und zu rechtfertigen. |

  • js176806 | 09.12.2009 15:24:45

    Lieber Herr unkritischer Michael S(ynonym). Wenn Sie sagen: "Für mich gelten die Gesetze dieses Landes. Punkt" und gleichzeitig von Sich-Arrangieren sprechen, nehmen Sie den Punkt wieder weg. Über den unterschiedlichen Grad der Unannehmlichkeiten können Sie nicht urteilen, wenn Sie Ihren nicht definieren. Ich habe ihn definiert. Es ist jedoch eine Anmaßung, in einem Thema, das Sie offenbar nicht betrifft, den Stab über andere zu brechen.

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