Protest gegen Hartz IV für Islam-Prediger
Salafiten verteilen seit Oktober 2011 bundesweit kostenlos Koran-Übersetzungen. Ihr Ziel ist es, 25 Millionen Korane in der Bundesrepublik unters Volk zu bringen. In einem Video bedrohten sie Journalisten der "Frankfurter Rundschau" und des Berliner "Tagesspiegel", weil sie kritisch über die Aktion berichtet hatten. Nach Recherchen der "Welt am Sonntag" zufolge gab es laut den Sicherheitsbehörden zwischen der Koran-Verteilaktion und dem Video eine enge Verbindung: Der Produzent des Videos nämlich, Sabri Ben A., ist der Kameramann von Abou-Nagie.
100.000 Euro aus der Staatskasse
Laut den "Stuttgarter Nachrichten" bekomme Abou-Nagie zwischen 2.300 bis 2.500 Euro Hilfe vom Staat. Insgesamt soll der Moslem rund 100.000 Euro aus der Staatskasse bekommen haben. "Keine Staats-Knete für Hass-Prediger! Es kann nicht sein, dass wir Geld für die Beobachtung und Lebensunterhalt von Ibrahim Abou-Nagie ausgeben", sagte Rainer Wendt, Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft, gegenüber der "Bild"-Zeitung.
Auch CSU-Innenexperte Stephan Mayer fordert eine Überprüfung der staatlichen Zuschüsse. "Wenn jemand als Hass-Prediger durchs Land zieht und die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage stellt, muss geprüft werden, ob es einer gesetzlichen Änderung bedarf, um diesem Extremisten die staatlichen Transferleistungen vorzuenthalten."
Auch das zuständige Jobcenter sucht nach Wegen, um Abou-Nagies Bezüge zu streichen. So wurde laut "Bild"-Zeitung der Mietzuschuss für sein Reihenhaus in einem gutbürgerlichen Kölner Vorort bereits gekürzt. Im Falle eines Leistungsmissbrauchs könne die Arbeitsagentur zu viel gezahltes Geld sogar zurückfordern, heißt es. (pro)
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Winfried Zacharias | 08.08.2012 17:37:11
Sicherlich ist es nicht befriedigend, dass so eine Person zusätzlich nach dem SGB II ("Hartz IV") unterstützt wird. Solange keine Straftat vorliegt und er nicht abgeschoben werden kann, besteht weiterhin ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (es wird unterstellt, dass die Voraussetzungen zur Leistung für diesen Personenkreis in seiner Person erfüllt sind). Lediglich könnten Sanktionen (Leistungskürzungen) nach den geltenden SGB II-Bestimmungen ausgesprochen werden. Irritierend ist das sog. florierende Unternehmen.Erhält I A.-N. Leistungen als Selbständiger, wenn ja, wurden bzw. werden die Gewinne aus dem (n) Betrieb(en) wie tatsächlich erzielt vollständig nachgewiesen und angerechnet ? Liegen sämtl.Nachweise für alle Betriebsteile vor ? Werden ggf. mehrere Konten (im Ausland?) geführt ? Eine Bankabfrage wäre sicherlich hochinteressant. Sollte das Gewerbe aufgegeben und nachweislich abgemeldet worden sein, wurden die End-Erlöse geprüft und die Auflösung sämtl. Betriebsteile ? Bei Betriebsaufgabe: Wurde I A.-N. zu gemeinn.Arbeiten (1 €-Job, Bürgerarbeiten) herangezogen ? Der o.a. Artikel sowie diese Fragen sollten dem zust. Job-Center vorgelegt werden.
Marc | 08.06.2012 23:33:45
Dass die Leser eines christlichen Medienmagazins die Proklamation als „unschön“ empfinden, dass jemand in die „Hölle“ kommt, wenn er der Bibel folgt – das mag wohl sein – aber verstehe ich denn falsch, wenn das erst recht ein Grund sein müsste, durch unser Tun, unser Handel, unsere Taten die Positiva unserer Kultur zum Ausdruck zum bringen – und im Sinne christlicher Kultur seinem nächsten zu helfen? Philosophie alleine – oder in diesem Falle Religion alleine – führt nicht zur Lösung, sondern das Handeln, welches sich aus dieser Kultur heraus entwickelt. Grenzen setzt unser Rechtssystem, welches in Deutschland auf das römische Rechtssystem zurückgeht, und im weiteren Sinne das Rechtssystem, auf das wir uns in unserem Kulturkreis im Allgemeinen geeinigt haben, und wir weite Anstrengungen unternommen und Erfolge erreicht haben, internationale Übereinkünfte über Vorstellungen von Rahmenbedingungen von Menschenrechten etwa zu treffen, unabhängig von Religion, Hautfarbe, Stand, Kaste, Nationalität, Geschlecht, etc. – auch wenn man über den einen oder anderen Standpunkt natürlich streiten kann (um Missverständnisse zu vermeiden: z.B. Thema Todesstrafe), aber das ist ein anderes Thema. So korrigiert mich jemand, wenn ich etwas falsches konstatieren sollte – aber so heißt es doch „vor Gott sind alle Menschen gleich“. Gemäß Artikel 3 (1) sind definitiv alle Menschen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland vor dem Gesetz gleich. Und zum Abschluss ist nochmals festzuhalten, dass es hier nicht um Himmel, Hölle, Christen, Salafisten, Terroristen oder die persönliche Meinung von einem Bundesbürger oder mir zur Verteilung von Koran-Übersetzungen geht. Wenn es hier in einem christlichen Forum um eine Meinungsbildung geht, dann sollte diese im Rahmen des eigentlichen Themas auf Basis einer rechtsphilosophischen Diskussion erfolgen und dabei beachtet werden, auf welchen Werten unser Rechtssystem basiert. Ich empfehle mich!
Marc | 08.06.2012 23:32:18
Ich kann Chuck nur beipflichten, dass die Diskussion auf dem Gebiet der Rechtswissenschaften auf ein Kneipenniveau absinkt. Insofern Politiker hierzu Stellung nehmen, dann ist diesen selbstverständlich eine persönliche Meinung zuzugestehen, allerdings die Äußerung einer Stellungnahme in der Öffentlichkeit mit einem hohen Maß an Verantwortung verbunden, welche oftmals wahlkampftaktisch im Rahmen der Stimmung im Gros der Bevölkerung missbraucht werden. Darüber hinaus sind objektive Medien auch ein wichtiger Bestandteil der Meinungsbildung in der Gesamtbevölkerung – und Schlagzeilen und einzelne Stellungnahmen, welche zur Schlagzeile passen, genügen diesem Kriterium wohl im seltensten Fall. „Protest gegen Hartz IV für Islam-Prediger“, „100.000 Euro aus der Staatskasse“. Auf der anderen Seite wird aber auch erwähnt, dass er mit 18 Jahren ein „florierendes Im- und Exportunternehmen“ gegründet hat – da er nach Angaben dieses Berichts zu dem Zeitpunkt nach Deutschland ausgewandert war, war sein Einkommen unabhängig von der Staatsbürgerschaft in Deutschland steuerbar und steuerpflichtig – und wenn das Unternehmen florierte, er damals 18 und heute 47 ist, dann hat der Herr „mal über den Daumen gepeilt“ 25 Jahre lang in Deutschland seine Ertragssteuern abgeführt und damit seinen Beitrag zur Gesellschaft geleistet – wahrscheinlich noch mit seinem Solidaritätszuschlag zum ostdeutschen Wiederaufbau beigetragen… Und nach drei Jahrzehnten setzt man sich in der Kneipe zusammen und diskutiert auf der Basis christlicher Werte und ein paar Bier pro Kopf darüber, dass man die böse Hexe fallen lassen soll wie eine heiße Kartoffel – solch eine Justiz gab es zuletzt im Mittelalter. Wenn wir unsere Grundwerte, unsere Kultur, unser Rechtssystem durch diesen Herrn, als durch seine Meinung in Frage gestellt empfinden, und dann durch individualrechtliche Gegenmaßnahmen versuchen, diesen an seiner Meinungsäußerung zu hindern, dann stimmt etwas bei uns nicht. Entweder dieser Herr verstößt gegen Gesetze, welche strafrechtlich zu verfolgen sind – oder nicht. Zwangsmaßnahmen im Rahmen eines Entzugs von gesetzlicher sozialer Grundversorgung für den „Angeklagten“, respektive Beschuldigten, und seine Familie (!) sieht unser Rechtssystem nicht vor, welches sich aus einer christlichen Kultur mit einem entsprechenden Wertesystem entwickelt hat – wie Chuck bereits angemerkt hat – und hier ergibt sich schon der krasse Widerspruch: Hier fühlen sich Menschen in Ihren Werten angegriffen und wollen Maßnahmen dagegen ergreifen, indem sie ihre eigenen Werte untergraben – ein klares Paradoxon.
Chuck | 07.05.2012 19:05:04
@Alfred Proß - Dieses Unternehmen existiert laut Medienmeldungen schon über zwei Jahre nicht mehr und Hartz IV-Bezüge wurden erst dananch gewährt.
Alfred Proß | 02.05.2012 19:45:36
"In der Nähe von Köln gründete Abou-Nagie ein Im- und Export-Unternehmen mit mehreren Filialen in arabischen Ländern, das bald florierte". Wie kann es sein, daß der Inhaber eines florierenden Unternehmens Hartz IV erhält? Wer kann mir antworten (vielleicht von pro?)?
Chuck | 02.05.2012 18:10:02
Zu Joachim Müller: Sie können sich sicher sein, dass ich auch dann für eine soziale Grundversorgung bin, wenn Jemand meine Grundrechte angreift. Wobei der Begriff "angreift" schon recht breit ist. Hier haben wir den simplen Fall, dass Jemand andere Werte favorisiert, diese nicht aber mit Gewaltmitteln zu unterdrücken sucht. Ja sogar höchst straffälligen Personen in unserem Land, wie Mördern, Kinderschänder, etc.- ja sogar Terroristen wie die der RAF - gestehe ich diese soziale Grundversorgung zu. Dieses Zugestehen einer sozialen Grundversorgung für alle Bürger, unabhängig von Gesinnung, Religion, Hautfarbe, etcpp. macht ja gerade unsere freiheitliche Demokratie aus, die auf der Basis des chr. Glaubens steht, welcher diese Haltung laut Bibel ebenso klar fordert. Wer hingegen den Bürgern des eigenen Staats eine soziale Grundversorgung nur nach einer Gesinnungsprüfung, etc. angedeihen lassen will, outet sich als Gesinnungsterrorist und zeichnet sich damit genau nicht besser aus, als radikalislamische Prediger. Haben wir soetwas eigentlich nicht mit z.B. dem Fall der DDR hinter uns lassen wollen?
Joachim Müller | 29.04.2012 19:28:32
Der Kommentar von "Chuk" ist mehr als gewöhnungsbedürftig. Ich möchte Chuk erleben, wenn er von jemandem in seinen Grundrechten angegriffen wird, ob er dann auch noch seine finanzielle Unterstützung leisten würde. Liberalismus und Humanismus bedeuten nicht, Akzeptanz bis zum Untergang. Gerade Demokratie braucht gerechte Grenzen.
Chuck | 24.04.2012 19:35:13
Das ist doch unterstes Niveau, Jemanden die finanzielle Lebensgrundlage zu nehmen, nur weil die Ansichten nicht gefallen. Sollte ein echter Missbrauch von Sozialleistungen nachzuweisen sein, dann steht natürlich der Katalog der Sanktionen offen. Bis dahin sollten sich gerade die deutschen Politiker um eine intelligente Auseinandersetzung mit der Problematik um die Salafisten bemühen, ohne auf ein Kneipenniveau abzurutschen. Steht unser Staat und unsere Politik solchen Überzeugungskundgebungen so hilflos gegenüber, dass man auf solche Aktionen zurückgreifen will? Armes Deutschland :-(