Richter: Scharia nicht gesetzeskonform
Nach Bertrams Überzeugung müsse der Staat im Interesse der freiheitlichen Ordnung unterscheiden: Er dürfe "nur mit solchen Religionsgemeinschaften kooperieren und nur diejenigen fördern, welche die Grundlagen dieser Ordnung vorbehaltlos bejahen und stärken". Das seien in erster Linie die beiden großen christlichen Kirchen, deren christlich-jüdisches Menschenbild auch dem freiheitlichen Staat zugrunde liege.
Im Bereich von Schule und Erziehung komme es besonders auf eine Zusammenarbeit zwischen Staat und Kirche an. "Hier ist dem Staat zuzumuten, christliche Wertvorstellungen nicht nur zu tolerieren, sondern im Rahmen einer qualifizierten Partnerschaft aktiv zu unterstützen", so Bertrams.
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Bei der Veranstaltung in Münster sprach der 62-Jährige über das Verhältnis zwischen Kirche und Staat. Er forderte die evangelische Kirche dazu auf, zu "der Entschiedenheit zurückzukehren, mit der die Verfasser der 'Barmer Theologischen Erklärung' im Jahr 1934 auf das Evangelium hingewiesen haben".
Die "Barmer Theologische Erklärung" bildete das theologische Fundament der "Bekennenden Kirche", der Oppositionsbewegung evangelischer Christen in der Zeit des Nationalsozialismus. Darin grenzten sich Kirche und Theologie von den politischen Ideologien der Nationalsozialisten ab. Die Barmer Erklärung ist bis heute grundlegend für die evangelische Kirche. Demnach darf die Kirche ihre Botschaft und Ordnung nicht den "jeweils herrschenden weltanschaulichen und politischen Überzeugungen" überlassen. (PRO)
Scharia nicht mit Grundgesetz vereinbar
Der Islam und das islamische Recht, die Scharia, seien dagegen in manchen Teilen nicht mit den Grundwerten der deutschen Verfassung vereinbar, so Bertrams weiter: "Sie weisen der Frau in nahezu allen Lebensbereichen einen niedrigeren Rang zu als dem Mann.“Dies widerspreche sowohl dem Gleichheitsgebot als auch der Menschenwürde, dem höchsten Wert des Grundgesetzes. "Eine muslimische Lehrerin, die auf dem Tragen des islamischen Kopftuchs beharrt, bekennt sich deshalb nicht ohne Vorbehalt und widerspruchsfrei zu unserer Verfassung und unseren Werten", so der Verfassungsrichter laut einer Mitteilung der Evangelischen Kirche Westfalen. Wenn eine muslimische Frau darauf beharre, ein Kopftuch zu tragen, schließe dies ihre Eignung für den Beruf der Lehrerin an einer staatlichen Schule aus.
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Vollverschleierung | 08.10.2009 19:05:33
Ja, der Staat sollte nur mit Religionen kooperieren, die grundgesetzkonform sind und dazu gehört der Islam gewiss nicht. Alleine die Tatsachen, dass islamische Verbände und Persönlichkiten gerne Teile der Scharia hier einführen möchten, dass eine Trennung von Staat und Religion nicht gewollt ist, dass man als Muslim den Islam nicht verlassen darf ohne Repressalien zu erfahren, sollte unsere Gesetzgeber mobilisieren. Stattdessen passen wir uns immer mehr den Muslimen an und lassen eine schleichende Islamisierung des Alltags zu: Schulpflichverweigerung, kein Sportunterricht für Muslima, Verschleierung,Trennung von Jungen und Mädchen, Antisemitismus,Schwulenfeindlichkeit, Beeinflussung des Kulturellen z.B.Einstellung von islamkritischen Schriften, Filmen, Theaterstücken usw. Wo leben wir eigentlich?
Muselmann | 08.10.2009 00:05:47
Kein anderer Glaube, keine andere Religion bietet mehr wie der Islam. Der Islam ist eine Lebenssicht; eine Sicht auf Mensch und Schöpfung. Vergisst die Vorurteile er Orientalisten, welche nie den Orient gesehen haben und liest aus der Quelle des Islam, dem Qur'an. Für jeden ist Platz genug im Paradies :-)
Stefan | 11.09.2009 10:44:54
@Tom. Dem kann ich nur beipflichten! Die Gläubigen sollen in ihren Kirchen, Moscheen und Synagogen bleiben und die Schulen dem Staat, sprich den Bürgern überlassen.
Helmut Zott | 10.09.2009 18:27:51
@ LoveJesus | 10.09.2009 12:12:50 Der Islam enthält neben religiösen Anteilen, die man mit den „fünf Säulen des Islams“ in Verbindung bringen kann, auch die für jeden frommen Moslem unverzichtbaren rechtlich-politischen Anteile, wie sie in der Scharia, einem integralen und wesenhaften Bestandteil des Islams, niedergelegt sind. Der bekannte Altertumswissenschaftler Egon Flaig sagt dazu in einem Aufsatz kurz und bündig: „Die Scharia beinhaltet die Dhimmitude. Egal wie abgemildert die Scharia hier und dort ist: sie ist auf radikalste Weise anti-demokratisch und anti-menschenrechtlich“. Durch Mohammed wurde erstmals in der Geschichte der Menschheit eine religiöse Lehre formuliert, die universelle Machtentfaltung und Machtausdehnung, sowie die Ausplünderung und Tötung Andersgläubiger predigt. In keiner anderen Religion, die diesen Namen verdient, wird auf Geheiß und mit dem Segen eines Gottes das Töten derjenigen gefordert, die eine andere Weltanschauung oder Gottesvorstellung haben.
LoveJesus | 10.09.2009 12:12:50
Aha. Und könnte Herr Bertram diese Aussage bitte anhand klarer Quellenangaben beweisen? Oder stützt er sich auf das, was in den meisten orientalischen Haushältern geschieht und schert somit eine KOMPLETTE Religionsgemeinschaft unter einen Kamm? Solche voruteilsbefleckten Aussagen eines deutschen Richters sind eine Beleidigung an den deutschen Staat und die deutsche Geschichte!
Tom | 07.09.2009 13:03:37
Sehr geehrter Herr Bertram, haben Sie schonmal was von der Trennung von Kirche und Staat gehört? Seit wann muss denn der Staat irgendwelche kirchlichen Wertvorstellungen aktiv unterstützen? Staaten sollten religiös neutral, also säkular sein.
NichtBlind | 05.09.2009 14:59:12
Sehr guter Beitrag! Ich habe mich schon oft gefragt warum in den Medien so viel dafür getan wird den Islam zu tolerieren! Wenn man sich überlegt das der Papst kritisiert wird von Merkel und diese aber nichts zu Muslimischen Ayatholahs zu sagen hat die zum töten aufrufen finde ich das erschreckend! Genauso wie das Verfassungsfeindliche Menschen hier auch noch Stütze erhalten. Man darf gegenüber Intoleranten Ideologien nicht Tolerant sein sonst bedeuted das nicht nur für den Christlichen Glauben sondern für ganz Europa den Untergang! Der Islam wie er in den meisten teilen der Welt praktiziert wird,müsste streng genommen in Deutschland verboten sein! Was nicht heißt das alle Moslems schlecht sind oder sich gar an den Islam halten...............Man muss da genau unterscheiden zwischen Islam und den Molems! Allerdings sollte aus diesem urteil mal Konsequenzen gezogen werden..................
Karolus | 04.09.2009 17:40:27
Ich danke der Redaktion für diesen Beitrag und kann mir nur wünschen, dass er auch dem famosen Ministerpräsidenten des Bundeslandes NRW vorgelegt wird. Weitere Details, die die Unvereinbarkeit unserer Rechtsordnung mit dem mohammedanischen Glauben sowie seinem Staatsverständnis belegen, finden sich in sehr gut lesbarer Form auf der Website von Frau Dr. Hiltrut Schröter.
Timon | 04.09.2009 15:17:49
Ein Richter mit Mumm! Recht hat er, solch klare Aussagen braucht man in der Politik öfters! Schön, dass dies von einem Mann hier aus NRW kommt.
Leonard Euler | 04.09.2009 14:56:20
Die Verfassungsrichter sind die vernünftigsten Beamten in unserem Staat. Herr Betram hat vollkommen recht. Die Kirche ist nicht präsent genug. Während der freiheitsfeindliche Islam immer tiefer in unsere Gessellschaft eindringt.