SUCHE 
NachrichtenFernsehenRadioInternetPolitikWirtschaftGesellschaftPädagogikJournalismusBücherFilmMusikKommentarVideos
 
Gesellschaft

Schneider: Beschneidungsurteil ist "verfehlt"

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Nikolaus Schneider, hat beim traditionellen Johannisempfang in Berlin Kritik am Beschneidungsurteil des Kölner Landgerichts geübt. Vor Prominenten aus Politik und Gesellschaft erklärte er außerdem, er sehe eine "Atmosphäre des Bloßstellens, des Niedermachens, des Draufschlagens" in der modernen Medienwelt.


"Dieses Urteil halte ich für verfehlt", sagte Schneider über die Gerichtsentscheidung, nach der Beschneidungen in Deutschland künftig strafbar sind. Sie war am Dienstag bekannt geworden. "Was ist das für ein Signal an Menschen jüdischen oder muslimischen Glaubens, die ihre Religion hier leben wollen?", fragte der Präses. Zum Jahresempfang des Bevollmächtigten des Rates der EKD in Berlin am Donnerstag, Prälat Bernhard Felmberg, war auch in diesem Jahr Deutschlands Polit-Prominenz gekommen, allen voran Bundespräsident Joachim Gauck. Doch auch Katrin Göring-Eckardt (Grüne), Volker Kauder (CDU), Frank-Walter Steinmeier (SPD), Gregor Gysi (Linke), Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) waren in die Französische Friedrichstadtkirche gekommen.

"Atmosphäre des Bloßstellens"


Schneider erklärte in seiner Festrede weiter, er bemerke eine "politische und mediale Gegenwart", in der Menschen "zunehmend härter, brutaler und endgültiger" übereinander urteilten. Ihn beunruhige "diese Atmosphäre des Bloßstellens, des Niedermachens, des Draufschlagens auf Geschlagene". Die Möglichkeit der Anonymität im Netz wirke häufig als ein Problembeschleuniger, denn: "Ein so genannter 'shitstorm' ist doch weithin eine hochstilisierte Brutalität in Wort und Sache, die mit einem zivilisierten Freiheitsbegriff nichts zu tun hat." Schließlich gelte: "Verantwortliches und nachhaltiges Handeln in der Welt erwächst aus einer Lebenszuversicht und aus einer Zukunftshoffnung, die Gott das erste und letzte Wort überlassen."

Passend zum Themenjahr "Reformation und Musik" der EKD erklärte Schneider, Luther habe Recht gehabt, mit seinen Worten: "Wer singt, betet doppelt". Prälat Bernhard Felmberg sagte: "Evangelisch zu sein heißt auch, immer zu singen." Doch ein Lied, und sei es ein heute modernes "Gottlob per Handy", also als Klingelton zum Download, könne nicht das Lob Gottes durch Taten ersetzen. Wie modern evangelisches Liedgut klingen kann, zeigte an diesem Abend unter anderem Dieter Falk. Er trat gemeinsam mit seinen zwei Söhnen Max und Paul auf und gab eine Swing-Version des Paul Gerhardt-Liedes "Geh aus, mein Herz, und suche Freud'" zum Besten. So beschwingt ertrugen die Gäste dann auch die spätere Fußballniederlage gegen Italien bei der Europameisterschaft gemeinsam. Denn in seiner zweiten Funktion als Sportbeauftragter des EKD-Rates hatte Felmberg es sich nicht nehmen lassen, das Spiel auf einer Großleinwand vor der Friedrichstadtkirche übertragen zu lassen. (pro)


VON: aw | 29.06.2012

Name
Name
Kommentar
E-Mail
E-Mail
Kommentar
 

Kommentare [5] >>>

  • Alexander Ebel | 04.07.2012 11:37:44

    @DidiBecker: Gerade die Trennung von Staat und Kirche bzw. Religionsgemeinschaft führt doch zur Frage, inwieweit der Staat über die Ausübung religiöser Riten entscheiden darf. Das muss geregelt und verhandelt werden, und ich finde es sehr eigenartig, hier einem Vertreter der Religionsgemeinschaften das Wort verbieten zu wollen.

  • Dr. Heinz-Jürgen Loth | 30.06.2012 17:43:55

    Die Polemik der gewählten und nicht gewählten Vertreter der genannten Religionsgemeinschaften ist schlechterdings unverständlich, da das Kölner Urteil sich nicht gegen die Ausübung der Religionsfreiheit richtet. Es geht um das Grundrecht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung (Grundgesetz Artikel 2). An diesem Grundrecht werden auch andere Gerichte sich orientieren müssen. Jeder Bürger kann sich selbst eine Meinung über dieses Urteil bilden, sofern er dem beigefügten Link folgen will: http://www.heilberufsrecht.de/printable/aerzte/urteile/lg-koeln-urt-v-07052012---151-ns-169-11--/index.php Das Urteil des Kölner Gerichts ordnet sich in eine wachsende europäische Rechtsprechung ein, die ähnlich argumentiert (siehe Artikel "Beschneidung" in der Wikipedia). Der mündige Bürger wird nach meinem Dafürhalten mehrheitlich die Beschneidungspraxis an Babys und Minderjährigen ablehnen, zumal es auch in diesem Fall zu Nachblutungen kam. Es ist gut zu wissen, dass wir in unserem Lande Gerichte haben, die bei der vorliegenden Urteilsfindung die verfassungsrechtlichen Aspekte nicht ausgeblendet haben.

  • Dr. Dr. Joachim Seeger | 30.06.2012 00:15:36

    Behinderung der Religionsausübung? Bezug: Diverse Berichte über das Kölner Urteil zur Strafbarkeit von religiösen Beschneidungen bei Jungen von: Dr. Dr. Joachim Seeger, RE-Nord Wo ist das Aufbegehren der Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, der Christlich-Islamischen Arbeitsgemeinschaft, des Integrationsrats oder der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen und Gemeinden in Recklinghausen gegen das Kölner Urteil zur Strafbarkeit von Beschneidungen, das der UN-Sonderberichterstatter für Religions- und Glaubensfreiheit, Heiner Bielefeldt, im Deutschlandradio Kultur als „groben Unsinn“ bezeichnet hat? Es herrscht in Recklinghausen offentsichlich eisiges Schweigen im Walde zu dem Urteil, das die Religionsfreiheit von Juden und Muslimen eklatant gefährdet. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Urteil des Kölner Landgerichts bereits scharf kritisiert und nach den Worten des Aachener Bischofs Mussinghoff als „äußerst befremdlich, weil es der grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit der Eltern und ihrem Erziehungsrecht in keiner Weise gerecht wird“ zurückgewiesen. Mussinghoff führt weiter aus: „Es sei nicht erwiesen, dass die Beschneidung dem Wohl des Kindes schade.“ Ich denke, dass viele Moslems und Juden in unserem Land durch einen solchen Richterspruch massiv verunsichert werden. Viele werden sich zu Recht die Frage stellen, ob sie in Deutschland ihren religiösen Pflichten überhaupt noch nachkommen können. Man muss berechtigt die Frage aufwerfen, ob sich die deutsche Rechtsprechung bereits von der Religion verabschiedet habe. Das hat früher oder später auch Auswirkungen auf christliche Traditionen. Der Präsident des Kirchenamtes der EKD, Hans Ulrich Anke, verlangte bereits eine Korrektur dieses umstrittenen Urteils, denn das Urteil „habe die religiöse Bedeutung der Beschneidung nicht hinreichend berücksichtigt.“ Der Präsident des Zentralrats der Juden sprach von einem „unerhörten und unsensiblen Akt“; der Zentralrat der Muslime nannte die richterliche Entscheidung einen „eklatanten und unzulässigen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften und in das Elternrecht.“ Die Türkische Gemeinde in Deutschland wies bereits auf einen „Beschneidungstourismus“ in Länder hin, in denen die Beschneidung nicht unter Strafe stehe. Schließlich ist die Beschneidung in jüdischen und muslimischen Familien eine „ganz weit verbreitete Praxis“. Der Koordinationsrat der Muslime (KRM) sah den Richterspruch sogar als Rückschlag bei der Integration von Muslimen an. Muslime würden an der Ausübung ihrer Religion in Deutschland behindert, was der Religionsfreiheit widersprechen würde. Schon werden berechtigterweise Stimmen laut, die darüber nachdenken, ob man als Moslem angesichts massiver Eingriffe in die Religionsfreiheit überhaupt noch einen Platz in der bundesrepublikanischen Gesellschaft habe.

  • Dr. Heinz-Jürgen Loth | 29.06.2012 15:24:50

    Dem ist voll und ganz zuzustimmen! Der Präses beklagt die Art und Weise der Umgangsformen, betreibt aber gleichzeitig Richterschelte - obgleich er kein Jurist ist. Wo bleibt da die Glaubwürdigkeit?

  • DidiBecker | 29.06.2012 10:29:18

    Leider setzt Präses Schneider immer auf die falschen Themen. Da wir in Deutschland eine TRENNUNG von Staat und Kirche haben, steht es ihm ( wie anderen) NICHT zu sich einzumischen. Solche Riten wie Beschneidung, die den Körper verletzten OHNE medizinische Indikation (und irreversibel sind) können nur mit vollem Einverständnis der Betroffen vollzogen werden. Und das ist in D nur ab Volljährigkeit = 18 Jahre möglich. Von daher irrt hier Herr Schneider gewaltig. Freikirche taufen Ihre Gläubigen ja auch erst als Erwachsene ( wobei man hier die Grenze 14 Jahre = Religionsmündig annimmt). Die Flucht der Betroffen außer Landes ist m.E. KEIN Argument, da deutsches Recht in Deutschland zu gelten hat: Wir sind nicjt Weltpolizei aber wir haben uns auch nicht anderen Rechtsauffassungen zu beugen. Ich selber - auch ev. Christ - wenn auch kein Präses - halte das Urteil für wichtig und richtig!!!

Musik

"Songtalent"-Gewinner im Interview

Christian Schellenberg hat auf dem Kirchentag in Hamburg den christlichen Musikwettbewerb "Songtalent 2013" gewonnen. Der 28-Jährige setzte sich gegen rund 250 Bewerber durch. Im Interview mit pro erzählt er, dass er ursprünglich gar nicht an dem Contest teilnehmen wollte. mehr ...

Nachrichten

Kirchentag in 3 Minuten

Mehr als 150.000 Gläubige waren vom 1. bis 5. Mai in Hamburg, um den Kirchentag mitzuerleben. Promis aus Politik, Kultur und Wirtschaft haben über aktuelle Gesellschaftsthemen diskutiert und Bibelstellen ausgelegt. pro war dabei und hat Impressionen und Stimmungen für Sie festgehalten. Erleben Sie den Kirchentag noch einmal mit, kompakt in drei Minuten. mehr ...

Internet

Top 10: Diese Politiker haben die meisten Follower

Welche Politiker sind die Stars im Netz? Dieser Frage ist das Meinungsforschungsinstitut Forsa nachgegangen. Demnach hat Angela Merkel derzeit die meisten Follower in Sozialen Netzwerken. Herausforderer Peer Steinbrück liegt auf Platz drei. mehr ...



PRO Medienmagazin PRO Kompakt PRO WerteBibliothek

© 2005–2013 | Das Christliche Medienmagazin pro ist ein Arbeitsbereich des Christlichen Medienverbunde KEP e.V. | www.kep.de