Damals zu blasphemischer Film heute erlaubt
Der Verleiher des Films wandte sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, um klären zu lassen, ob das Recht auf freie Meinungsäußerung höher einzuschätzen sei als das Gesetz zum Schutze vor Blasphemie. Laut einem Gesetz aus dem Jahr 1984 mit dem Namen "Video Recordings Act 1984" waren in England Filme verboten, deren Inhalt zu anstößig ist. Im Jahr 2009 stellte die Europäische Kommission fest, dass das Gesetz nicht mit ihren Regeln vereinbar sei. Im Jahr 2008
schaffte das britische House of Lords das Gesetz gegen Gotteslästerung ab.
Am Dienstag entschied die BBFC, dass der Film nun für Erwachsene ab 18 Jahre erlaubt sei, berichtet die britische Zeitung "The Guardian". Zwar sei der Film für viele Menschen wohl noch immer "sehr anstößig", aber er verstoße gegen keine Gesetze.
Der Künstler Nigel Wingrove hat sich auf die Produktion von Filmen spezialisiert, die Horror und Erotik miteinander verbinden. Seine Produktionsfirma heißt "Redemption Films" ("Erlöser Filme") und nannte sich früher "Salvation Group" ("Errettergruppe"). Unter dem Namen "Satanic Sluts" ("Satanische Schlampen") vertreibt er Fotos von Frauen in erotischen Horror-Posen. In seinem Weblog schreibt er über sich selbst, er habe neben seinem Interesse für Pornographie und Satanismus einen "ungesunden Hang" zu Nationalsozialismus, Stalinismus, Faschismus, Islamismus und Terrorismus. (pro)
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