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Horror und Blutdurst: Zur falschen Zeit im Fernsehen

Im Fokus des Jugendschutzes: Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat die Privatsender "ProSieben" und "Tele 5" wegen Verstößen gegen den Jugendschutz kritisiert. Mehrere Sendungen führten zu einer "nachhaltigen Verängstigung" der betroffenen Altersgruppe, lautet der Vorwurf.


Drei Fälle liegen der deutschen Medienaufsicht vor, in denen das Jugendschutzgesetz verletzt wurde. Zwei der Beanstandungen trafen das Wissensmagazin "Galileo". "ProSieben" hatte im Herbst des vergangenen Jahres eine Sondersendung zu Vampiren ausgestrahlt. Darin habe der Sender, wie es auf der Webseite der KJM heißt, "immer wieder den Bezug zu echten Menschen, die sich dem Vampirismus verschrieben haben und beispielsweise Blut trinken, hergestellt". Für Menschen, die jünger als zwölf Jahre sind, sei in diesem Fall eine "nachhaltige Verunsicherung und Verängstigung" zu befürchten. "Die gezeigten Bilder sind nicht selten an das Horrorgenre angelehnt."

Auch die Sendung "Galileo Big Pictures", die "ProSieben" zur Oscar-Verleihung ausgestrahlt hatte, stufte die Medienaufsicht als "entwicklungsbeeinträchtigend" ein. Darin zeigte der Sender die 50 "spektakulärsten" Bilder aus berühmten Filmen. Darunter waren auch Ausschnitte aus dem Horrorfilm "Der Exorzist", der mit einer Altersfreigabe von 16 Jahren gekennzeichnet ist. "Der Rahmen der Sendung schafft keine ausreichende Distanz." Es bestehe daher die Gefahr, dass jüngere Zuschauer durch die "drastischen Szenen des Filmausschnitts" beeinträchtigt würden. Auch eine Folge der Mystery-Serie "Primeval – Die Rückkehr der Urzeitmonster" habe ein "hohes Bedrohungsszenario" für unter Zwölfjährige enthalten.

Weitere Entwicklungsbeeinträchtigungen durch Fernsehsendungen stellte die KJM auch für Jugendliche unter 16 Jahren fest, die sich den Historienfilm "Wächter des Hades" auf "Tele" 5 angeschaut haben. Der Privatsender habe den Film bereits im Abendprogramm ausgestrahlt, der laut Freiwilliger Selbstkontrolle erst ab 22 Uhr hätte gezeigt werden sollen. Damit sei gegen die Zeitgrenzen des Jugendmedienschutzes verstoßen worden.

Die Kommission des Jugendmedienschutzes wurde im Jahr 2003 gegründet und funktioniert als Aufsicht über Rundfunk und Telemedien. Die Mitglieder setzen sich aus sechs Direktoren der Landesmedienanstalten zusammen. (pro)

VON: ak | 23.01.2012

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Kommentare [1] >>>

  • Peter Müller | 27.01.2012 10:26:54

    Leider musste ich feststellen, das auch die öffentlich-rechtlichen Sender, besonders was Sexualität, aber auch perverser Gewalt anbelangt betroffen sind. 3 Sat- Kulturzeit zur besten Abendessenszeit hat mich schon häufiger verärgert. Vor einiger Zeit wurde ca. 19.45 eine nackte, an Eisenbahnschienen gefesselte Frau gezeigt, der Zug war schon auf dem Weg zu ihr. Ich glaube nicht, dass diese Szene sich positiv auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen auswirkt. Ich bin schon der Meinung, dass gerade was die Kultur angeht, es zu provokanten Ausstrahlungen kommen kann und darf, auch wenn es unter der Gürtellinie ist. Die Medienfreiheit sollte uns wichtig sein. Aber nicht zu Lasten der Kinder. Trotz meiner 52 Jahre, habe ich mir eine mediale Selbstbeschränkung auferlegt, die Sendungen ab 12 Jahre gerade noch zulassen. Für Sendungen ab 16 Jahren, bin ich nicht alt genug. Seit dem geht es mir besser und für mein Seelenheil ist auch gesorgt.

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